Schweiz öffnet Außengastronomie bei steigenden Infektionszahlen

| Politik Politik

Die Schweiz lockert ihre Corona-Regeln bei steigenden Infektionszahlen ab kommendem Montag. Unter anderem dürfen Restaurantterrassen, Kinos und Fitnesszentren ab 19. April wieder öffnen, wie die Regierung am Mittwoch in Bern bekanntgab. Auf den Terrassen gilt Sitz- und Maskenpflicht. Die Masken dürfen nur zum Verzehr abgelegt werden. «Die Zahlen steigen zwar, aber nicht sehr stark», sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Deshalb sei die Regierung bereit, «etwas mehr Risiken einzugehen.»

Restaurants können den Aussenbereich öffnen (Öffnungszeiten: 6.00 - 23.00 Uhr). Es gilt eine Sitzpflicht, es dürfen maximal vier Personen zusammensitzen (Ausnahme: Eltern mit ihren Kindern), und alle müssen ihre Kontaktdaten abgeben. Die Gäste müssen zudem - ausser während der Konsumation - eine Maske tragen. Zum Schutz der Gäste muss zwischen den Tischen ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden oder als Alternative eine Abschrankung angebracht werden. Das Personal trägt immer eine Maske.

Auf die Lockerungen hatten die Wirtschaftsverbände seit Tagen gedrungen. Die Regierung gab den Forderungen nach, obwohl die Zahl der gemeldeten Infektionen weiter steigt. Innerhalb von 14 Tagen wurden pro 100 000 Einwohner fast 303 Infektionen gemeldet (Stand Mittwochmorgen). Am Dienstag waren es fast 297 gewesen. Anders als in Deutschland wird in der Schweiz täglich keine Sieben-, sondern nur eine 14-Tage-Inzidenz ermittelt. Etwa acht Prozent der Bevölkerung waren bis Mittwoch vollständig geimpft.

Öffnen dürfen ab Montag auch Freizeitbetriebe mit Innenräumen, etwa Innengehege im Zoo oder Gewächshäuser in botanischen Gärten. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Gästen wieder erlaubt, mit bis zu 50 Personen in Innenräumen. Theater und Konzerthäuser dürfen nur ein Drittel ihrer Sitzkapazität anbieten. Universitäten dürfen wieder Präsenzunterricht anbieten. Innen müssen grundsätzlich Abstände eingehalten und Masken getragen werden, außer etwa bei Ausdauertraining in Fitnesszentren oder Chorproben.

Das Bundesamt für Gesundheit hatte ursprünglich vorgesehen, Lockerungsschritte von fünf Richtwerten abhängig zu machen, darunter die Inzidenz, Krankenhauseinweisungen und Intensivbettenbelegung. Nur einer der fünf Richtwerte wurde allerdings erfüllt: Die Zahl der Intensivpatienten mit Covid-19 lag unter der definierten Grenze.


 

Öffnen dürfen ab Montag auch Freizeitbetriebe mit Innenräumen, etwa Innengehege im Zoo oder Gewächshäuser in botanischen Gärten. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Gästen wieder erlaubt, mit bis zu 50 Personen in Innenräumen. Theater und Konzerthäuser dürfen nur ein Drittel ihrer Sitzkapazität anbieten. Universitäten dürfen wieder Präsenzunterricht anbieten. Innen müssen grundsätzlich Abstände eingehalten und Masken getragen werden, außer etwa bei Ausdauertraining in Fitnesszentren oder Chorproben.

Das Bundesamt für Gesundheit hatte ursprünglich vorgesehen, Lockerungsschritte von fünf Richtwerten abhängig zu machen, darunter die Inzidenz, Krankenhauseinweisungen und Intensivbettenbelegung. Nur einer der fünf Richtwerte wurde allerdings erfüllt: Die Zahl der Intensivpatienten mit Covid-19 lag unter der definierten Grenze.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Österreichs Tourismuswirtschaft erhält neue Rahmenbedingungen im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Die Bundesregierung beschließt nicht nur eine Erhöhung der Saisonkontingente, sondern auch die Einrichtung eines Beschäftigtenfonds.

Der Chef darf ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Diese Regel zu ändern, könnte Ärzte entlasten. Die Gesundheitsministerin zeigt sich überraschend offen für die Idee.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mobilisiert am 23. Oktober Essenskuriere und Support-Mitarbeiter. Hintergrund sind die Pläne des Essenslieferdienstes zur bundesweiten Auslagerung von etwa 2.000 Arbeitsplätzen.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, ein Zusammenschluss von zehn Wirtschaftsverbänden, legte nun ihren zweiten Mittelstandsmonitor vor und zieht erneut eine ernüchternde Bilanz der politischen Rahmenbedingungen.

Der Dehoga in Hessen lehnt das geplante EU-Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» ab. Warum der Verband und ein veganes Lokal vor mehr Bürokratie und Verunsicherung von Kunden warnen.

Die Stadt Konstanz meldet eine Trendwende beim Müllaufkommen im öffentlichen Raum und führt diese auf die seit 1. Januar 2025 erhobene Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr zurück. Parallel dazu äußern Verbände Kritik an der Bewertung der Stadt und bemängeln das vorschnelle Fazit.

Der Verband der Veranstaltungsorganisatoren hat das Bundeskartellamt über mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und eine zunehmende Marktkonzentration im Bereich der MICE-Buchungsportale informiert. Nach Auffassung des Verbands droht in diesem zentralen Marktsegment für die deutsche Wirtschaft eine „gefährliche Ballung von Marktmacht“.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine längere Frist bis zur Vorlage einer ersten Krankschreibung vorgeschlagen. Niedersächsische Arbeitgeber haben mit deutlichen Worten reagiert.

Schlagabtausch um Ostsee-Preise: Tourismusminister Wolfgang Blank kritisiert die Gastronomie von Mecklenburg-Vorpommern wegen zu teurer Schnitzel und Hotelzimmern. Der DEHOGA kontert scharf und schiebt die Schuld für die hohen Kosten auf die Politik und den Mindestlohn.

Die geplanten Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler sorgen bei den Ländern und Kommunen für Sorge. Der Finanzausschuss des Bundesrats warnt vor einer "zusätzlichen Verschärfung der Haushaltslage". Der Bundesrat befasst sich am 17. Oktober 2025 mit den Plänen und einer möglichen Forderung nach Kompensation durch den Bund.