Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Abgaben befreien

| Politik Politik

Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen. Nach dem Ständerat hat am Montag, 14. September 2026, auch der Nationalrat einer entsprechenden Motion des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder zugestimmt. Die große Kammer nahm den Vorstoß mit 125 zu 51 Stimmen bei 21 Enthaltungen an.

Wie Medien in der Schweiz berichten, sollen von der geplanten Regelung auch elektronisch bezahlte Trinkgelder erfasst werden. Der Ständerat hatte die Motion bereits in der Frühjahrssession gutgeheißen. Nun muss der Bundesrat eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Parlament will Bargeld und elektronische Trinkgelder künftig gleich behandeln

Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung elektronischer Zahlungen. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider hatte im Rahmen der AHV-Reform 2030 prüfen lassen, wie elektronisch gewährte Trinkgelder künftig behandelt werden sollen.

Rieder argumentierte nach Angaben von Watson in der schriftlichen Begründung seiner Motion, eine Abgabenpflicht für elektronisch gezahlte Trinkgelder würde zu einer Ungleichbehandlung führen. In bar bezahlte Trinkgelder blieben demnach abgabefrei, während das Personal auf digital erhaltene Trinkgelder Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern zahlen müsste.

Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission unterstützte den Vorstoß. Wie Blue News berichtet, erklärte Kommissionssprecher Lorenz Hess, die Motion wolle „die bewährte Handhabung von Trinkgeldern weiterführen“. Die Kommission hatte den Vorstoß mit 16 zu neun Stimmen unterstützt.

Bundesrat warnt vor Folgen für die soziale Absicherung

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Baume-Schneider stellte im Nationalrat klar, eine generelle Abgabenpflicht für jedes elektronisch gezahlte Trinkgeld sei nicht geplant gewesen. Der Bundesrat wolle vielmehr festlegen, ab welcher Höhe Trinkgeld als Lohn gelte.

Blue News verweist darauf, dass sich unter anderem AHV-Renten nach dem AHV-pflichtigen Lohn richten. SP-Nationalrätin Barbara Gysi erklärte im Nationalrat, Trinkgelder könnten in Tieflohnbranchen 15 bis 20 Prozent oder mehr des Gehalts ausmachen. Das könnten bis zu 1.000 oder 1.500 Franken im Monat sein.

Baume-Schneider verwies laut Blue News auf Fälle, in denen Trinkgelder 30 bis 40 Prozent des Lohns ausmachen könnten. Fielen solche Beträge vollständig aus dem versicherten Einkommen, schwäche dies nach Auffassung des Bundesrats die soziale Absicherung. Zudem könne eine solche Regelung Schwarzarbeit fördern.

GastroSuisse begrüßt Parlamentsentscheidung zu freiwillig gezahlten Trinkgeldern

Der Branchenverband GastroSuisse begrüßt die Zustimmung beider Parlamentskammern. Präsident Beat Imhof erklärte: „Der Entscheid ist ein wichtiges Signal für die Mitarbeitenden und die Betriebe. Freiwilliges Trinkgeld gehört den Angestellten.“

GastroSuisse zufolge sollen freiwillige Trinkgelder künftig weder als Lohn noch als steuerbares Einkommen gelten. Der Verband sieht nun den Bundesrat in der Pflicht, die entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten.

Mit der Zustimmung beider Parlamentskammern ist die Änderung noch nicht geltendes Recht. Wie Blue News berichtet, muss der Bundesrat zunächst eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Anschließend entscheidet das Parlament erneut darüber. Gegen eine beschlossene Gesetzesänderung kann zudem ein Referendum ergriffen werden.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.