Selbständige können ab sofort Neustarthilfe Plus beantragen

| Politik Politik

Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab sofort Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten. Folgende Informationen hierzu hat das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht:

Die Antragsstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Auch die Förderbedingungen sind in Form von umfassenden FAQ-Listen auf dieser Website veröffentlicht. Die Antragstellung für die verlängerte Neustarthilfe Plus für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die ihre Anträge über prüfende Dritte einreichen, wird gesondert bekannt gegeben. Diese Anträge können ab Anfang November gestellt werden.

Die bis Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus ist inhaltlich unverändert zur Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 und führt die guten und bewährten Förderbedingungen fort. Antragsberechtigt für die Direktantragstellung Neustarthilfe Plus, die heute startet, sind – wie auch bislang – Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie sogenannte kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Selbständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird.

Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt. Bei der Endabrechnung müssen Antragsteller dann die Umsatzeinbußen darlegen und nachweisen. Wenn sie im Förderzeitraum Juli bis September bzw. Oktober bis Dezember 2021 Umsatzeinbußen von über 60 % im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 zu verzeichnen haben, können Sie den Zuschuss in voller Höhe behalten. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, wird die Neustarthilfe Plus mit der Endabrechnung (anteilig) gekürzt und ist dann gegebenenfalls anteilig bis zum 30. September 2022 zurückzuzahlen.

Soloselbständige, die bereits die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können bis 31. Dezember 2021 einen neuen Antrag für die Monate Oktober bis Dezember 2021 stellen. Das geht sehr einfach: Wenn sich keine weiteren Änderungen ergeben haben, genügt dazu ein Klick im Antragssystem. 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.