Söder für Testpflicht an Flughäfen

| Politik Politik

Angesichts steigender Zahlen von Corona-Neuinfektionen hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seine Forderung an den Bund nach einer Test-Pflicht für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten bekräftigt. «Wir brauchen verpflichtende Tests an Flughäfen, unbedingt - und zwar so schnell wie möglich. Verpflichtend, aber auch kostenlos», sagte Söder am Montag in München. Zugleich richtet Bayern freiwillige Teststationen an mehreren Flughäfen und Hauptbahnhöfen und an drei Grenzübergängen zu Österreich auf den Autobahnen ein. 

Die Gefahr eines wachsenden Infektionsgeschehens durch viele Reisebewegungen in den Sommerferien müsse ernstgenommen werden, betonte Söder. «Wir machen uns weiter große Sorgen um den Urlaub.» Der Bund müsse nun den rechtlichen Rahmen für verpflichtende Tests schaffen. Bayern bereite derweil alles vor, um dann umgehend starten zu können.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Ressortchefs der Bundesländer hatten am Freitag beschlossen, dass sich alle Reisenden aus Risikogebieten nach ihrer Rückkehr in Deutschland künftig kostenlos auf das Virus testen lassen können, aber nicht müssen. Während einige Politiker nun wegen vermeintlich zu starker Eingriffe in die Intimsphäre vor einem Zwang warnen, dringen andere - wie Söder - auf verpflichtende Tests.

An den Flughäfen München und Nürnberg gibt es bereits seit dem Wochenende Teststationen, an denen sich Reisende freiwillig und kostenlos auf den Corona-Erreger Sars-CoV-2 testen lassen können. 1500 Menschen haben dieses Angebot nach Angaben von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) schon angenommen.

Mit Blick auf die Urlaubssaison entstehen laut Söder außerdem freiwillige Teststationen auf den Autobahnen an den Grenzübergängen zu Österreich in Walserberg, Pocking und Kiefersfelden. Für Bahnreisende werden Teststellen an den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg eingerichtet.

Söder empfahl, dass die Risikogebiete noch einmal neu regional überprüft werden sollten – auch in Europa. Jeder Urlauber solle außerdem mit Blick auf die gegenwärtige lokale Infektionsentwicklung genau abwägen, ob das geplante Reiseziel wirklich guten Gewissens besucht werden könne.

Jurist: Verpflichtende Corona-Tests für bestimmte Reisende legitim

Verpflichtende Corona-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten wären nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg rechtmäßig. «Ein Test ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Montag. «Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar. Deshalb wäre ein verpflichtender Test verfassungsrechtlich zulässig.» Und: «Wer in Risikogebiete reist, muss damit rechnen, dass danach ein Test auf ihn zukommen könnte.» Derzeit prüft die Bundesregierung eine solche Regelung.

Auch eine Weitergabe der Kosten an Betroffene, wie sie etwa FDP-Chef Christian Lindner fordert, hält Kingreen für zulässig. «Zumindest Urlaubsreisen unternimmt man ja freiwillig, und wenn der Staat die Kosten trägt, sind am Ende alle als Steuerzahler beteiligt - auch die, die sich gerade keinen Urlaub leisten können.» Bei Dienstreisen wäre hingegen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in der Pflicht.

Eine konkrete Rechtsgrundlage für Pflichttests sei allerdings auch nötig, und diese könne der Gesetzgeber wohl indes erst nach der Sommerpause im September oder Oktober schaffen, merkte Kingreen an. «Übergangsweise könnte man sich auf Generalklauseln zur Gefahrenabwehr in den Polizei- und Ordnungsgesetzen des Bundes und der Länder berufen.»

Juristisch weniger angreifbar wäre eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten nach Einschätzung des Juristen, wenn sie erst ab einem Stichtag in der Zukunft gelten würde. «Sonst könnten Betroffene dagegen klagen mit der Begründung, dass die Kosten beim Reiseantritt noch nicht absehbar waren.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Dehoga in Hessen lehnt das geplante EU-Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» ab. Warum der Verband und ein veganes Lokal vor mehr Bürokratie und Verunsicherung von Kunden warnen.

Die Stadt Konstanz meldet eine Trendwende beim Müllaufkommen im öffentlichen Raum und führt diese auf die seit 1. Januar 2025 erhobene Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr zurück. Parallel dazu äußern Verbände Kritik an der Bewertung der Stadt und bemängeln das vorschnelle Fazit.

Der Verband der Veranstaltungsorganisatoren hat das Bundeskartellamt über mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und eine zunehmende Marktkonzentration im Bereich der MICE-Buchungsportale informiert. Nach Auffassung des Verbands droht in diesem zentralen Marktsegment für die deutsche Wirtschaft eine „gefährliche Ballung von Marktmacht“.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine längere Frist bis zur Vorlage einer ersten Krankschreibung vorgeschlagen. Niedersächsische Arbeitgeber haben mit deutlichen Worten reagiert.

Schlagabtausch um Ostsee-Preise: Tourismusminister Wolfgang Blank kritisiert die Gastronomie von Mecklenburg-Vorpommern wegen zu teurer Schnitzel und Hotelzimmern. Der DEHOGA kontert scharf und schiebt die Schuld für die hohen Kosten auf die Politik und den Mindestlohn.

Die geplanten Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler sorgen bei den Ländern und Kommunen für Sorge. Der Finanzausschuss des Bundesrats warnt vor einer "zusätzlichen Verschärfung der Haushaltslage". Der Bundesrat befasst sich am 17. Oktober 2025 mit den Plänen und einer möglichen Forderung nach Kompensation durch den Bund.

Mehr Eigenverantwortung, weniger unnötige Praxis-Besuche: Der Kassenärzte-Chef möchte die Regeln zur Krankschreibung gelockert sehen. Das soll Arbeitnehmer, Eltern und Praxen entlasten.

Finanzminister Heere will Steuertricks in der Gastronomie erschweren – auch, um Steuerausfälle bei einer Senkung der Umsatzsteuer für die Branche zu kompensieren.

Auf dem Hauptstadtkongress des Deutschen Reiseverbandes hat DRV-Präsident Norbert Fiebig eine klare politische Kurskorrektur gefordert. Angesichts schwacher Konjunkturaussichten, steigender Preise und einer zunehmenden Bürokratielast sei die wirtschaftliche Lage der Branche ernst.

Das Europaparlament will Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» oder «Soja-Schnitzel» verbieten lassen. Auch Begriffe wie «Steak» oder «Wurst» sollen dem Willen einer Mehrheit der Abgeordneten zufolge künftig nur noch für tierische Lebensmittel verwendet werden dürfen.