Söder für Testpflicht an Flughäfen

| Politik Politik

Angesichts steigender Zahlen von Corona-Neuinfektionen hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seine Forderung an den Bund nach einer Test-Pflicht für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten bekräftigt. «Wir brauchen verpflichtende Tests an Flughäfen, unbedingt - und zwar so schnell wie möglich. Verpflichtend, aber auch kostenlos», sagte Söder am Montag in München. Zugleich richtet Bayern freiwillige Teststationen an mehreren Flughäfen und Hauptbahnhöfen und an drei Grenzübergängen zu Österreich auf den Autobahnen ein. 

Die Gefahr eines wachsenden Infektionsgeschehens durch viele Reisebewegungen in den Sommerferien müsse ernstgenommen werden, betonte Söder. «Wir machen uns weiter große Sorgen um den Urlaub.» Der Bund müsse nun den rechtlichen Rahmen für verpflichtende Tests schaffen. Bayern bereite derweil alles vor, um dann umgehend starten zu können.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Ressortchefs der Bundesländer hatten am Freitag beschlossen, dass sich alle Reisenden aus Risikogebieten nach ihrer Rückkehr in Deutschland künftig kostenlos auf das Virus testen lassen können, aber nicht müssen. Während einige Politiker nun wegen vermeintlich zu starker Eingriffe in die Intimsphäre vor einem Zwang warnen, dringen andere - wie Söder - auf verpflichtende Tests.

An den Flughäfen München und Nürnberg gibt es bereits seit dem Wochenende Teststationen, an denen sich Reisende freiwillig und kostenlos auf den Corona-Erreger Sars-CoV-2 testen lassen können. 1500 Menschen haben dieses Angebot nach Angaben von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) schon angenommen.

Mit Blick auf die Urlaubssaison entstehen laut Söder außerdem freiwillige Teststationen auf den Autobahnen an den Grenzübergängen zu Österreich in Walserberg, Pocking und Kiefersfelden. Für Bahnreisende werden Teststellen an den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg eingerichtet.

Söder empfahl, dass die Risikogebiete noch einmal neu regional überprüft werden sollten – auch in Europa. Jeder Urlauber solle außerdem mit Blick auf die gegenwärtige lokale Infektionsentwicklung genau abwägen, ob das geplante Reiseziel wirklich guten Gewissens besucht werden könne.

Jurist: Verpflichtende Corona-Tests für bestimmte Reisende legitim

Verpflichtende Corona-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten wären nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg rechtmäßig. «Ein Test ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Montag. «Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar. Deshalb wäre ein verpflichtender Test verfassungsrechtlich zulässig.» Und: «Wer in Risikogebiete reist, muss damit rechnen, dass danach ein Test auf ihn zukommen könnte.» Derzeit prüft die Bundesregierung eine solche Regelung.

Auch eine Weitergabe der Kosten an Betroffene, wie sie etwa FDP-Chef Christian Lindner fordert, hält Kingreen für zulässig. «Zumindest Urlaubsreisen unternimmt man ja freiwillig, und wenn der Staat die Kosten trägt, sind am Ende alle als Steuerzahler beteiligt - auch die, die sich gerade keinen Urlaub leisten können.» Bei Dienstreisen wäre hingegen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in der Pflicht.

Eine konkrete Rechtsgrundlage für Pflichttests sei allerdings auch nötig, und diese könne der Gesetzgeber wohl indes erst nach der Sommerpause im September oder Oktober schaffen, merkte Kingreen an. «Übergangsweise könnte man sich auf Generalklauseln zur Gefahrenabwehr in den Polizei- und Ordnungsgesetzen des Bundes und der Länder berufen.»

Juristisch weniger angreifbar wäre eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten nach Einschätzung des Juristen, wenn sie erst ab einem Stichtag in der Zukunft gelten würde. «Sonst könnten Betroffene dagegen klagen mit der Begründung, dass die Kosten beim Reiseantritt noch nicht absehbar waren.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.