Söder für Testpflicht an Flughäfen

| Politik Politik

Angesichts steigender Zahlen von Corona-Neuinfektionen hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seine Forderung an den Bund nach einer Test-Pflicht für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten bekräftigt. «Wir brauchen verpflichtende Tests an Flughäfen, unbedingt - und zwar so schnell wie möglich. Verpflichtend, aber auch kostenlos», sagte Söder am Montag in München. Zugleich richtet Bayern freiwillige Teststationen an mehreren Flughäfen und Hauptbahnhöfen und an drei Grenzübergängen zu Österreich auf den Autobahnen ein. 

Die Gefahr eines wachsenden Infektionsgeschehens durch viele Reisebewegungen in den Sommerferien müsse ernstgenommen werden, betonte Söder. «Wir machen uns weiter große Sorgen um den Urlaub.» Der Bund müsse nun den rechtlichen Rahmen für verpflichtende Tests schaffen. Bayern bereite derweil alles vor, um dann umgehend starten zu können.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Ressortchefs der Bundesländer hatten am Freitag beschlossen, dass sich alle Reisenden aus Risikogebieten nach ihrer Rückkehr in Deutschland künftig kostenlos auf das Virus testen lassen können, aber nicht müssen. Während einige Politiker nun wegen vermeintlich zu starker Eingriffe in die Intimsphäre vor einem Zwang warnen, dringen andere - wie Söder - auf verpflichtende Tests.

An den Flughäfen München und Nürnberg gibt es bereits seit dem Wochenende Teststationen, an denen sich Reisende freiwillig und kostenlos auf den Corona-Erreger Sars-CoV-2 testen lassen können. 1500 Menschen haben dieses Angebot nach Angaben von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) schon angenommen.

Mit Blick auf die Urlaubssaison entstehen laut Söder außerdem freiwillige Teststationen auf den Autobahnen an den Grenzübergängen zu Österreich in Walserberg, Pocking und Kiefersfelden. Für Bahnreisende werden Teststellen an den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg eingerichtet.

Söder empfahl, dass die Risikogebiete noch einmal neu regional überprüft werden sollten – auch in Europa. Jeder Urlauber solle außerdem mit Blick auf die gegenwärtige lokale Infektionsentwicklung genau abwägen, ob das geplante Reiseziel wirklich guten Gewissens besucht werden könne.

Jurist: Verpflichtende Corona-Tests für bestimmte Reisende legitim

Verpflichtende Corona-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten wären nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg rechtmäßig. «Ein Test ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Montag. «Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar. Deshalb wäre ein verpflichtender Test verfassungsrechtlich zulässig.» Und: «Wer in Risikogebiete reist, muss damit rechnen, dass danach ein Test auf ihn zukommen könnte.» Derzeit prüft die Bundesregierung eine solche Regelung.

Auch eine Weitergabe der Kosten an Betroffene, wie sie etwa FDP-Chef Christian Lindner fordert, hält Kingreen für zulässig. «Zumindest Urlaubsreisen unternimmt man ja freiwillig, und wenn der Staat die Kosten trägt, sind am Ende alle als Steuerzahler beteiligt - auch die, die sich gerade keinen Urlaub leisten können.» Bei Dienstreisen wäre hingegen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in der Pflicht.

Eine konkrete Rechtsgrundlage für Pflichttests sei allerdings auch nötig, und diese könne der Gesetzgeber wohl indes erst nach der Sommerpause im September oder Oktober schaffen, merkte Kingreen an. «Übergangsweise könnte man sich auf Generalklauseln zur Gefahrenabwehr in den Polizei- und Ordnungsgesetzen des Bundes und der Länder berufen.»

Juristisch weniger angreifbar wäre eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten nach Einschätzung des Juristen, wenn sie erst ab einem Stichtag in der Zukunft gelten würde. «Sonst könnten Betroffene dagegen klagen mit der Begründung, dass die Kosten beim Reiseantritt noch nicht absehbar waren.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die im Europäischen Parlament angestoßenen Pläne für ein Bezeichnungsverbot von Fleisch-Namen für pflanzliche Ersatzprodukte stoßen im Bundestag auf breite Ablehnung. Quer durch fast alle Fraktionen äußerten Abgeordnete Kritik an einem möglichen Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“ oder „Veggie-Burger“.

Die wiederholte Blockade in Washington hat für das US-Hotelgewerbe bereits zu massiven Verlusten geführt. Über 30 Branchenverbände richten einen verzweifelten Appell an die politischen Entscheidungsträger.

Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung.

Bundesagrarminister Alois Rainer spricht sich gegen ein Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Schnitzel» oder «Tofu-Wurst» für pflanzliche Lebensmittel aus. Es würde «unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft» sowie Bürokratie verursachen, sagte der CSU-Politiker vor einem Treffen mit einem EU-Amtskollegen in Luxemburg.

Zwei Drittel der abhängig Beschäftigten in Deutschland sprechen sich für eine Lockerung der täglichen Arbeitszeitbegrenzung und die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit aus. Dies ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Die Debatte um geplante Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler spitzt sich zu. Nach der ablehnenden Haltung von Bundesfinanzminister Klingbeil hinsichtlich einer Kompensation für die Länder, kam scharfe Kritik von Ministerpräsidenten der CDU. Gleichzeitig warnt der DEHOGA vor den Folgen einer Verzögerung der Entscheidungen.

Der Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des geplanten Entlastungspakets spitzt sich zu. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat die Länder scharf vor einem Scheitern der geplanten Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie gewarnt. Jetzt äußerten sich weitere Politiker und Verbände.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angesichts des anhaltenden Streits über die Verteilung der Steuerausfälle mit einem Scheitern der geplanten Entlastungen für die Gastronomie und Pendler gedroht. Die Länder fordern eine Kompensation der zu erwartenden Mindereinnahmen durch den Bund.

Entlastung für eine krisengeschüttelte Branche: In einer öffentlichen Anhörung im Bundestag bekräftigen Wirtschaftsvertreter und Fachexperten die Notwendigkeit der geplanten Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf sieben Prozent. Kritiker stellten die fiskalischen Kosten und die soziale Treffsicherheit der Maßnahme infrage.

Österreichs Tourismuswirtschaft erhält neue Rahmenbedingungen im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Die Bundesregierung beschließt nicht nur eine Erhöhung der Saisonkontingente, sondern auch die Einrichtung eines Beschäftigtenfonds.