Staatliches Tierhaltungslogo erst 2027

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Das staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch im Supermarkt soll noch später kommen und deutlich nachgebessert werden. Der bereits einmal per Gesetz auf 1. März 2026 verschobene Start der Kennzeichnungspflicht zunächst für Schweinefleisch soll nun weiter auf den 1. Januar 2027 verlegt werden, wie eine Verständigung der Koalitionsfraktionen von Union und SPD vorsieht. Zum 1. Juli 2027 soll das verpflichtende Logo demnach außerdem auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Das von der Ampel-Koalition 2023 per Gesetz beschlossene Logo soll beim Fleischkauf mehr Klarheit über die Bedingungen in Ställen bringen. Eigentlich war die Einführung zum 1. August 2025 vorgesehen, wurde aber verschoben. Vorgesehen ist ein System mit fünf Kategorien von der Stufe «Stall» mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu «Bio» für inländische Erzeugnisse.

Der SPD-Fachpolitiker Jens Behrens sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Die Verschiebung ist kein Aufschub, sondern ein Auftrag.» Die Kennzeichnung werde besser, verständlicher und praxistauglicher. Sie werde sehr präsent auf der Vorderseite der Verpackung bleiben. «Auch wer in der Kantine oder im Restaurant isst, hat das Recht zu wissen, wie die Tiere gehalten wurden.» Diese vorgesehene Erweiterung der Kennzeichnung werde nun auch kommen.

Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) sagte der dpa: «Wir reformieren als Koalition die Kennzeichnung grundlegend.» Es gehe um eine praxistaugliche und bürokratiearme Lösung. Das Verschieben des Inkrafttretens gebe Zeit, um die Frage einer Kennzeichnung auch für ausländische Ware und in der Außer-Haus-Verpflegung zu gestalten. Bei der Neugestaltung solle die Land- und Ernährungswirtschaft eng eingebunden werden.

Schon seit 2019 gibt es in den Kühltheken eine freiwillige eigene Kennzeichnung der großen Supermarktketten. Das Siegel mit dem Aufdruck «Haltungsform» umfasst Fleisch von Schweinen und auch schon von Rindern und Geflügel. (dpa)


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