Stabilisierungshilfe: Baden-Württemberg verlängert Extra-Unterstützung für Gastgewerbe erneut

| Politik Politik

Die sogenannte Corona-Stabilisierungshilfe für Hotels und Gastronomen im Südwesten wird erneut verlängert. Anträge sollen nun bis Ende April gestellt werden können, wie die «Heilbronner Stimme» und der «Mannheimer Morgen» (Mittwoch) berichteten. Das Wirtschaftsministerium bestätigte, dass das Kabinett am Dienstag einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

 

Das Programm war im vergangenen Jahr aufgelegt und schon einmal verlängert worden, dann aber Ende Dezember vorerst ausgelaufen. Für die Zeit bis Ende April sollen den Berichten zufolge nun gut 95 Millionen Euro zur Verfügung stehen, mit denen die Überbrückungshilfen des Bundes ergänzt werden. Hier mehr Informationen.

Vor allem familiengeführte Betriebe seien nicht ausreichend durch die Bundeshilfen abgesichert, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) den Zeitungen. Diesen Gastbetrieben wolle man damit eine geeignete Möglichkeit zur Unterstützung bieten.

Das ist ein starkes und positives Signal der baden-württembergischen Landesregierung an unsere Branche, und wir danken allen Politikerinnen und Politikern, die sich aktiv dafür eingesetzt haben", betont DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. "Dieses Programm hilft ganz besonders denen, die mit beim bundesweiten Überbrückungshilfe-Programm schlecht wegkommen", betont Engelhardt. Die Stabilisierungshilfe leiste somit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der gastgewerblichen Vielfalt in Baden-Württemberg.

Bundesweit einzigartiges Hilfsprogramm

Die "Stabilisierungshilfe Corona" war im Frühjahr 2020 als bundesweit einziges Landes-Hilfsprogramm auf Initiative von Tourismusminister Guido Wolf  (CDU) und Kultusministerin Susanne Eisenmann, Spitzenkandidatin der Union im anstehenden Landtagswahlkampf, auf den Weg gebracht worden. Beide hatten sich, gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut (CDU) im Landeskabinett auch für die Fortführung des Programms eingesetzt. Der Beschluss zur Fortführung des Programms wurde von beiden Koalitionspartnern der grün-schwarzen Landesregierung mitgetragen.

Im letzten Jahr haben bereits über 4.400 Betriebe in Baden-Württemberg dieses bundesweit einzigartige Landes-Hilfsprogramm genutzt. Angesichts der Lockdown-Verlängerung ins neue Jahr hinein ist die Fortführung des Hilfsprogramms von großem Wert für die Branche.

Wichtige Fakten zum Programm

"Stabilisierungshilfe Corona" können alle gastgewerblichen Betriebe beantragen, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben und von der Corona-Krise betroffen sind – unabhängig von ihrer Größe. Gefördert bzw. ausgeglichen wird der Liquiditätsengpass des Unternehmens bis zu einer Maximalhöhe von 3.000 Euro pro Betrieb zuzüglich weiterer 2.000 Euro pro Mitarbeiter/in (Vollzeitäquivalent).

In einem vom Unternehmen festgelegten Förderzeitraum von 1-3 Monaten zwischen Januar und März 2021 bekommen gastgewerbliche Betriebe ihren entstandenen Liquiditätsengpass ausgeglichen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen neben den Fixkosten auch die tatsächlich angefallenen Waren- und Personalkosten sowie ein fiktiver Unternehmerlohn – damit leistet das Programm in vielen Fällen mehr als die bundesweiten Überbrückungshilfen, die lediglich Fixkostenzuschüsse vorsehen.

Insbesondere kleinere inhabergeführte Eigentumsbetriebe mit verhältnismäßig geringen Fixkosten, aus der sich unsere Branche zum größten Teil zusammensetzt, werden von der Fortführung der Stabilisierungshilfe profitieren. Durch die Ausweitung des Beihilferahmens auf 1,8 Mio. Euro können nun aber auch größere Betriebe vermehrt das Hilfsprogramm nutzen. Ganz wichtig: Auch junge Betriebe, die nach dem 1. Mai 2020 gegründet wurden und somit keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe III haben, können die fortgeführte Stabilisierungshilfe II beantragen.

Das Programm steht 2021 auch den Betrieben zur Verfügung, die 2020 schon einmal "Stabilisierungshilfe" vom Land bekommen haben. Um eine (unzulässige) Doppelförderung zu vermeiden, muss die Stabilisierungshilfe II allerdings mit der Überbrückungshilfe III verrechnet werden, sobald sich die Förderzeiträume überschneiden. Eine Antragstellung lohnt sich also nur für die Monate, in denen die Leistung aus der Stabilisierungshilfe II wesentlich höher ausfällt als die aus der Überbrückungshilfe III. Zur Plausibilisierung der Antragsunterlagen benötigen die Betriebe erneut ihren Steuerberater. Die Antragsstellung selbst wird erneut über die IHK abgewickelt. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die L-Bank.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Klare Ansage der Potsdamer Wirtschaft: 85 Prozent der 110 teilnehmenden Unternehmen lehnen die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer gemeinsamen Mitgliederbefragung verschiedener Verbände.

Hürden für einen gelungenen Einstieg ins Berufsleben müssen abgebaut werden, sagt der Gewerkschaftsbund. Auch auf hohe Lebenshaltungskosten müsse reagiert werden. Wie sich der DGB das vorstellt.

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.