Stabilisierungshilfe: Baden-Württemberg verlängert Extra-Unterstützung für Gastgewerbe erneut

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Die sogenannte Corona-Stabilisierungshilfe für Hotels und Gastronomen im Südwesten wird erneut verlängert. Anträge sollen nun bis Ende April gestellt werden können, wie die «Heilbronner Stimme» und der «Mannheimer Morgen» (Mittwoch) berichteten. Das Wirtschaftsministerium bestätigte, dass das Kabinett am Dienstag einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

 

Das Programm war im vergangenen Jahr aufgelegt und schon einmal verlängert worden, dann aber Ende Dezember vorerst ausgelaufen. Für die Zeit bis Ende April sollen den Berichten zufolge nun gut 95 Millionen Euro zur Verfügung stehen, mit denen die Überbrückungshilfen des Bundes ergänzt werden. Hier mehr Informationen.

Vor allem familiengeführte Betriebe seien nicht ausreichend durch die Bundeshilfen abgesichert, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) den Zeitungen. Diesen Gastbetrieben wolle man damit eine geeignete Möglichkeit zur Unterstützung bieten.

Das ist ein starkes und positives Signal der baden-württembergischen Landesregierung an unsere Branche, und wir danken allen Politikerinnen und Politikern, die sich aktiv dafür eingesetzt haben", betont DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. "Dieses Programm hilft ganz besonders denen, die mit beim bundesweiten Überbrückungshilfe-Programm schlecht wegkommen", betont Engelhardt. Die Stabilisierungshilfe leiste somit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der gastgewerblichen Vielfalt in Baden-Württemberg.

Bundesweit einzigartiges Hilfsprogramm

Die "Stabilisierungshilfe Corona" war im Frühjahr 2020 als bundesweit einziges Landes-Hilfsprogramm auf Initiative von Tourismusminister Guido Wolf  (CDU) und Kultusministerin Susanne Eisenmann, Spitzenkandidatin der Union im anstehenden Landtagswahlkampf, auf den Weg gebracht worden. Beide hatten sich, gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut (CDU) im Landeskabinett auch für die Fortführung des Programms eingesetzt. Der Beschluss zur Fortführung des Programms wurde von beiden Koalitionspartnern der grün-schwarzen Landesregierung mitgetragen.

Im letzten Jahr haben bereits über 4.400 Betriebe in Baden-Württemberg dieses bundesweit einzigartige Landes-Hilfsprogramm genutzt. Angesichts der Lockdown-Verlängerung ins neue Jahr hinein ist die Fortführung des Hilfsprogramms von großem Wert für die Branche.

Wichtige Fakten zum Programm

"Stabilisierungshilfe Corona" können alle gastgewerblichen Betriebe beantragen, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben und von der Corona-Krise betroffen sind – unabhängig von ihrer Größe. Gefördert bzw. ausgeglichen wird der Liquiditätsengpass des Unternehmens bis zu einer Maximalhöhe von 3.000 Euro pro Betrieb zuzüglich weiterer 2.000 Euro pro Mitarbeiter/in (Vollzeitäquivalent).

In einem vom Unternehmen festgelegten Förderzeitraum von 1-3 Monaten zwischen Januar und März 2021 bekommen gastgewerbliche Betriebe ihren entstandenen Liquiditätsengpass ausgeglichen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen neben den Fixkosten auch die tatsächlich angefallenen Waren- und Personalkosten sowie ein fiktiver Unternehmerlohn – damit leistet das Programm in vielen Fällen mehr als die bundesweiten Überbrückungshilfen, die lediglich Fixkostenzuschüsse vorsehen.

Insbesondere kleinere inhabergeführte Eigentumsbetriebe mit verhältnismäßig geringen Fixkosten, aus der sich unsere Branche zum größten Teil zusammensetzt, werden von der Fortführung der Stabilisierungshilfe profitieren. Durch die Ausweitung des Beihilferahmens auf 1,8 Mio. Euro können nun aber auch größere Betriebe vermehrt das Hilfsprogramm nutzen. Ganz wichtig: Auch junge Betriebe, die nach dem 1. Mai 2020 gegründet wurden und somit keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe III haben, können die fortgeführte Stabilisierungshilfe II beantragen.

Das Programm steht 2021 auch den Betrieben zur Verfügung, die 2020 schon einmal "Stabilisierungshilfe" vom Land bekommen haben. Um eine (unzulässige) Doppelförderung zu vermeiden, muss die Stabilisierungshilfe II allerdings mit der Überbrückungshilfe III verrechnet werden, sobald sich die Förderzeiträume überschneiden. Eine Antragstellung lohnt sich also nur für die Monate, in denen die Leistung aus der Stabilisierungshilfe II wesentlich höher ausfällt als die aus der Überbrückungshilfe III. Zur Plausibilisierung der Antragsunterlagen benötigen die Betriebe erneut ihren Steuerberater. Die Antragsstellung selbst wird erneut über die IHK abgewickelt. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die L-Bank.


 

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