Steueränderungsgesetz - Bundestag beschließt sieben Prozent Gastro-Mehrwertsteuer 

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Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 (Drucksache 21/3104) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um.

Dauerhaft sieben Prozent: Entlastung für die Gastronomie

Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent. Die reduzierte Steuer gilt ab dem 1. Januar 2026 unbefristet. Die Bundesregierung begründete die Maßnahme mit der wirtschaftlichen Unterstützung der Gastronomiebranche und der Notwendigkeit, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Durch die dauerhafte Steuersatzsenkung entfallen darüber hinaus Abgrenzungsschwierigkeiten bei Dienstleistungen wie Cateringleistungen, Kita- und Schulessen oder Krankenhausverpflegung. Der DEHOGA Bundesverband hatte sich wiederholt und nachdrücklich für die Entfristung der Steuersenkung starkgemacht. Die Regierung stellte fest, dass die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucher sowie zusätzliche Investitionen durch die Maßnahme möglich seien. Die Entscheidungen darüber lägen jedoch bei den betroffenen Unternehmen und seien von den jeweiligen Marktbedingungen abhängig.

Der DEHOGA zeigte sich bereits in der letzten Woche zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird. Das Datum hierfür ist der 19. Dezember 2026.

Finanzkonflikt mit dem Bundesrat bleibt bestehen

Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgt vor dem Hintergrund eines anhaltenden Finanzkonflikts mit dem Bundesrat. Die Länderkammer verlangt in ihrer Stellungnahme einen Ausgleich für die Einnahmeausfälle, die Länder und Kommunen durch die steuerlichen Änderungen entstehen – namentlich durch die Senkung der Gastronomie-Umsatzsteuer und die Anhebung der Entfernungspauschale. Als Kompensationsmöglichkeiten wurden unter anderem eine verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine höhere Beteiligung des Bundes an flüchtlingsbedingten Ausgaben genannt. Die Bundesregierung lehnt eine Kompensation der Steuermindereinnahmen jedoch ab. Sie argumentiert in ihrer Gegenäußerung, dass die Aufteilung des Steueraufkommens im Grundgesetz geregelt sei und jede Ebene die Aufkommenswirkungen gesetzlicher Änderungen grundsätzlich selbst trage. Eine Kompensation würde zudem die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes weiter einschränken.

Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber begrüßte den Beschluss des Bundestags, die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf sieben Prozent zu senken. Sie bezeichnet die Entscheidung als „Meilenstein für den Tourismus, die Gastronomie und für die Menschen im Land“. Kaniber betont, die Entlastung sei überfällig gewesen. Während die frühere Ampel-Regierung ihr Versprechen nicht gehalten habe, vollziehe die neue Bundesregierung hier nun einen dringend notwendigen Richtungswechsel: Die Gastronomie erhalte endlich die faire steuerliche Behandlung, die Bayern seit Jahren fordere.

Der DEHOGA Bundesverband begrüßte die Entscheidung und wertete die unbefristete Festlegung auf sieben Prozent als wichtige Maßnahme zur Zukunftssicherung der Restaurants, Wirtshäuser und Cafés. Der Verband hob hervor, dass die Steuergerechtigkeit wiederhergestellt werde, da für frisch zubereitetes Essen in Restaurants bis dahin 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig wurden, während verpacktes Essen oder Lieferungen weiterhin mit sieben Prozent besteuert wurden. Darüber hinaus sichere die Maßnahme Existenzen und Arbeitsplätze, auch bei Lieferanten und Dienstleistern der Branche, und verschaffe den Betrieben angesichts gestiegener Kosten und der bevorstehenden Mindestlohnerhöhung den dringend benötigten Rückenwind. Die sieben Prozent Umsatzsteuer seien zudem für das Segment der Gemeinschaftsgastronomen und Caterer, die täglich Millionen Menschen in Kitas, Schulen und Krankenhäusern versorgen, von Bedeutung für die Qualitätssicherung und Preisstabilität. Wo Spielräume vorhanden seien, würden Gastronominnen und Gastronomen diese nutzen für Investitionen in die Betriebe, attraktive Preisangebote, Sicherung von Arbeitsplätzen und faire Löhne, so der Verband.

„Nach Jahren der Krise und großer Unsicherheit brauchen die Betriebe in der Gastronomie vor allem Verlässlichkeit, Entlastung und Stabilität. Der ermäßigte Steuersatz ist dabei von zentraler Bedeutung“, betont DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. „Der Bundesrat muss am 19. Dezember zustimmen und die Existenzsicherung für unsere Wirtshäuser und die Millionen Arbeitsplätze dauerhaft machen.“

Anhebung der Pauschalen und neue Freibeträge

Das Gesetz sieht umfassende Entlastungen für Pendler und ehrenamtlich Tätige vor: Die Entfernungspauschale wird ab dem ersten Kilometer für alle Steuerpflichtigen auf 38 Cent angehoben. Dies gilt auch für Steuerpflichtige mit beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung. Zudem wird die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben, sodass auch Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften die Prämie nach 2026 weiterhin erhalten. Des Weiteren steigt die Übungsleiterpauschale auf 3300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Ferner stimmten alle Fraktionen einer Änderung zu, wonach Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen steuerfrei gestellt werden. Für Gewerkschaftsmitglieder wird es ermöglicht, den Mitgliedsbeitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Die Obergrenze für steuerbegünstigte Einnahmen bei sportlichen Veranstaltungen von Sportvereinen steigt von 45.000 Euro auf 50.000 Euro. Zudem wird der E-Sport künftig als gemeinnützig behandelt.

Abgelehnte Oppositionsanträge

Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Steuergerechtigkeit fand keine ausreichende Mehrheit. Die Grünen hatten unter anderem vorgeschlagen, auf die Erhöhung der Entfernungspauschale und die Senkung der Gastronomie-Umsatzsteuer zu verzichten. Stattdessen forderten sie eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1500 Euro und eine umfassende Reform der Umsatzsteuer. Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Abgabenordnung wurde zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.


 

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