Stralsund führt Bettensteuer ein

| Politik Politik

Als vierte Stadt in Mecklenburg-Vorpommern führt Stralsund ab September eine Bettensteuer ein. Damit werde ein Bürgerschaftsbeschluss von März umgesetzt, teilte die Stadt am Freitag mit. Betreiber etwa von Hotels oder Pensionen müssen damit künftig fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises an die Stadt zahlen. Die Kosten werden in aller Regel an die Gäste weitergereicht. In Mecklenburg-Vorpommern wird nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die Bettensteuer bereits in Schwerin, Wismar und Greifswald erhoben.

Die Einnahmen sollen dem städtischen Haushalt zugute kommen und etwa bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten und kulturellen Einrichtungen helfen, hieß es aus Stralsund. Ausnahmen gibt es etwa, wenn Studierende oder Auszubildende durch ihre Ausbildung zu der Übernachtung veranlasst sind. Auch Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen sind ausgenommen.

Die umstrittene Übernachtungssteuer hat nach Angaben der Stadt Schwerin im vergangenen Jahr etwa 660 000 Euro in die Stadtkasse gespült. Die Abgabe wird in der Landeshauptstadt schon seit 2014 erhoben. Die Stadtverwaltung stellte in einer Mitteilung klar, dass die Steuerpflicht auch für Übernachtungen in Ferienwohnungen und Ferienhäusern gilt.

Um möglichen schwarzen Schafen unter den Vermietern auf die Spur zu kommen, habe die Finanzverwaltung jetzt einschlägige Vermittlungsportale aufgefordert, über die Anbieter von Übernachtungen im Stadtgebiet Auskunft zu geben. «Sobald die Daten vorliegen, werden wir prüfen, inwieweit steuerpflichtige Übernachtungen stattgefunden haben, bisher aber noch nicht gemeldet worden sind», kündigte Finanzdezernent Silvio Horn (Unabhängige Bürger) an. Er riet säumigen Anbietern, die Steuererklärungen umgehend nachzuholen. «Die Finanzverwaltung kann in Fällen einer Steuerverkürzung auch Bußgelder verhängen», sagte Horn zur Warnung.

Vor allem in größeren und touristisch gefragten Städten werden Reisende für das Übernachten extra zur Kasse gebeten. Die Hotelbranche steht dem kritisch gegenüber. Doch hatte das Bundesverfassungsgericht im vorigen Jahr nach der Klage von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg die Bettensteuer als rechtens eingestuft. Der Landtag in Bayern hingegen beschloss erst kürzlich das Verbot einer solchen Steuer im Freistaat.

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommerns sieht in der Sondersteuer eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle, um die wachsenden kommunalen Aufgaben auch finanzieren zu können. Tourismusminister Reinhard Meyer (SPD) hingegen hatte mehrfach beklagt, dass die Abgaben nicht zweckgebunden dem Tourismus zugute kommen. Das Land will die Tourismusfinanzierung im Nordosten neu aufstellen und plant dazu ein Tourismusgesetz. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.