Suchtexperten fordern nach Randale in Stuttgart nächtliches Alkoholverkaufsverbot

| Politik Politik

Nach der Stuttgarter Randale-Nacht fordern Suchtexperten ein erneutes nächtliches Alkoholverkaufsverbot im Südwesten. «Das Verbot ist damals ohne Not eingestellt worden», sagte Christa Niemeier von der Landesstelle für Suchtfragen Baden-Württemberg am Donnerstag in Stuttgart. Es sei aber hilfreich gewesen, um alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu reduzieren. Außerdem hätten die Polizeieinsätze an den Brennpunkten in der Nähe der Verkaufsstellen zurückgefahren werden können.

In der Nacht zum vergangenen Sonntag waren Hunderte Menschen durch die Einkaufsstraße Stuttgarts gezogen, sie hatten Schaufenster zerstört und Geschäfte geplündert. Viele der rund zwei Dutzend festgenommenen Tatverdächtigen waren nach Polizeiangaben betrunken.

Ein nächtliches Verkaufsverbot von 22.00 Uhr bis 5.00 galt seit 2010 für Supermärkte und Tankstellen, es wurde durch die grün-schwarze Landesregierung Ende 2017 aufgehoben. Dafür können die Kommunen Alkoholkonsumverbote an bestimmten Plätzen aussprechen, um nächtliche Saufgelage zu verhindern. Allerdings dürfe den Kommunen die Verantwortung für ein Verbot des Alkoholkonsums nicht überlassen werden, sagte Niemeier. «Das ist unrealistisch, die Hürden für ein Verbot sind viel zu hoch», sagte sie.

Nach Angaben des Gemeindetags müssen störende Menschenmengen zum Beispiel aus mehr als 50 Menschen bestehen. Außerdem gilt ein Platz nur dann als Brennpunkt, wenn dort im Jahr mehr als 50 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vorkämen. Zudem müssten für ein Alkoholkonsumverbot mehr Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an einem Ort vorliegen als auf vergleichbaren Plätzen im Gemeindegebiet - manche Gemeinden haben laut Verband aber überhaupt keine vergleichbare Fläche, sondern nur einen zentralen Platz.
 

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Baden-Württemberg hat eine neue Regelung eingeführt, die ausländischen Auszubildenden, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehre, den unmittelbaren Übergang in eine Vollzeitbeschäftigung erleichtert. Damit reagiert die Landesregierung auf Kritik aus der Gastronomie- und Hotelleriebranche, insbesondere vom DEHOGA.

In der schwarz-roten Koalition knirscht es vor dem angekündigten «Herbst der Reformen». Laut Bundeskanzler Friedrich Merz müsse sich die Bundesregierung sehr viel stärker auf wirtschafts- und sozialpolitische Themen konzentrieren.

Mehrere Brauereien in Sachsen und Thüringen wurden in den vergangenen Wochen bestreikt. Nach der Einigung im Tarifstreit kann das Bier wieder in vollen Strömen fließen.

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Der DEHOGA Bayern hat Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zur geplanten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zurückgewiesen. Landesgeschäftsführer Geppert sprach in diesem Zusammenhang von „Nestbeschmutzung“ und forderte stattdessen Unterstützung in den Gesprächen über steuerliche Entlastungen.

Die für das kommende Jahr geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie begrüßt der DEHOGA Bundesverband als wichtigen politischen Schritt. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, dass es bei vielen gastronomischen Betrieben derzeit um die schiere Existenzsicherung gehe.

In einigen Dörfern haben Gaststätten schwer zu kämpfen. Es fehlt an Personal und die Betriebe leiden unter gestiegenen Kosten. Die CDU in Brandenburg fordert für die Kneipen eine finanzielle Förderung.

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.

Der aktuelle Konjunkturbericht des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine stagnierende Wirtschaftsleistung, begleitet von Inflation und gestiegenen Strompreisen. Die Österreichische Hotelvereinigung warnt daher vor weiteren Kostenbelastungen.

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft auch Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen.