Südtirol schafft „Covid-Protected-Areas“ in Hotels

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Südtirol lockert weiter die Maßnahmen gegen das Coronavirus. Mund-Nasenschutz muss man in der italienischen Urlaubsregion nun nur noch tragen, wenn man keinen Ein-Meter-Abstand halten kann, wie die Landesverwaltung der Autonomen Provinz Bozen am Dienstag mitteilte. Die Abstandsregel von einem Meter gilt im Freien und in geschlossenen Räumen. Landeshauptmann Arno Kompatscher unterstreicht: "In Südtirol galt früher als in anderen Orten Bewegungsfreiheit und es gab mehr Möglichkeiten für wirtschaftliche Tätigkeiten. Jetzt wird ein weiterer Schritt in Richtung Freiheit gemacht und deswegen ist es entscheidend, dass alle diese wichtige Regel einhalten, und zwar: Entweder Ein-Meter-Abstand zu anderen Personen oder Mund- Nasenschutz tragen."

Nun können auch Naturbadeteiche, Thermalbäder, Kinderbecken und Hallenbäder wieder öffnen. Saunen und Dampfbäder dürfen wieder besucht werden, allerdings nur von Menschen aus dem gleichen Haushalt oder des selben Hotelzimmers. Für alle Schwimmbäder und Thermalanlagen wird ein spezifischer Chlorgehalt vorgeschrieben. Im Wasser gilt der Ein-Meter-Abstand. In betreibergeführten Naturbadeteichen darf auch gebadet werden, allerdings muss für regelmäßige Wasserkontrollen gesorgt werden. Dort gilt ein Mindestabstand von einem Meter und die 1/10 Regel, um eine zu hohe Personendichte zu vermeiden. In freien Badeseen gilt ebenso der Abstand von einem Meter im Wasser und auf den Liegeplätzen. Kinderbecken mit Chlorwasser können wieder geöffnet werden.

Ebenso öffnen können Saunen (von mindestens 60 Grad), Dampfbäder und Kneippanlagen. Allerdings können sie nur auf Vormerkung genutzt werden, und zwar nur einzeln, oder gleichzeitig von Personen desselben Haushalts oder desselben Hotelzimmers. Saunas und Dampfbäder müssen nach jeder Benutzung gereinigt werden. Die Anwesenheit der Personen muss aus Sicherheitsgründen dokumentiert werden. Die Dokumentation muss 30 Tage aufbewahrt werden.

In Hotels soll es sogenannte Covid-Protected-Areas geben. In diese dürfen nur Besucher, die vorher negativ auf das Virus getestet worden seien. Die Provinz bietet dazu Tests an. In diesen Schutzzonen dürfen sich die Menschen dann zum Beispiel auch wieder an Buffets bedienen. Voraussetzung für solche Bereiche sind die tägliche Laser-Temperaturmessung für alle Mitarbeiter und wöchentliche Covid-Tests für alle Mitarbeiter gemäß Protokoll des Sanitätsbetriebs. Die Gäste und Kunden weisen beim Check-In einen zertifizierten, negativen PCR-Test vor, dessen Ergebnis nicht älter als vier Tage ist oder erbringen eine zertifizierten Nachweis einer Antikörper-Entwicklung oder machen bei Ankunft einen Test gemäß Protokoll des Sanitätsbetriebs. Alle Anwesenden müssen erfasst werden und die entsprechende Liste ist für 30 Tage aufzubewahren. Für den Fall, dass in einem Hotel lückenlos alle Gäste und Mitarbeiter getestet werden, kann von mehreren Beschränkungen abgesehen werden. Beispielsweise fallen die Auflagen in den Speisesälen oder an der Selbstbedienung am Buffet, wie auch die Einschränkungen in Hallenbädern und Saunen, nicht aber die allgemeinen Abstandsregeln. Ebenso geregelt wird der Umgang im Verdachtsfall im Rahmen eines Protokolls, dass vom Sanitätsbetrieb genehmigt wird.

Südtirol ist ein beliebtes Urlaubsziel auch für viele Deutsche. Die Zahl der Infektionen ist seit langem rückläufig, insgesamt waren es bisher etwa 2600 gemeldete Fälle.


 

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