Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“. Das Gastgewerbe zählt mit über 148.000 Mitarbeitenden zu den größten Branchen im Land.
Dreistufen-Modell des DEHOGA stößt auf Gewerkschaftskritik
Der DEHOGA schlägt für frisch ausgebildete Fachkräfte eine Staffelung des Ecklohns in drei Schritten vor: auf 2.800 Euro ab dem 1. Januar 2026, auf 2.900 Euro ab dem 1. Januar 2027 und schließlich auf 3.000 Euro ab dem 1. Januar 2028. Insgesamt sieht das Angebot über eine Laufzeit von 45 Monaten (vom Ende des alten Tarifvertrags am 31. März 2025 bis Ende 2028) Steigerungen von 3,5 Prozent ab 2026, 3,6 Prozent ab 2027 und 3,4 Prozent ab 2028 vor.
Präsident Gereon Haumann vom DEHOGA Rheinland-Pfalz betont, man wolle faire und verantwortbare Löhne ermöglichen, die im Einklang mit der wirtschaftlichen Realität der meist kleinen und mittleren Betriebe stünden. Das Ziel sei ein Tarifabschluss, der den Beschäftigten Perspektive und Aufstiegschancen biete, aber gleichzeitig die Existenz der Betriebe nicht gefährde. Haumann erklärte: „Tarifpolitik braucht Verantwortung auf beiden Seiten.“
NGG kritisiert „Leermonate“ und geringe jährliche Steigerung
Die NGG lehnt das Angebot ab. Landesbezirkssekretär und Verhandlungsführer Alexander Münchow kritisiert insbesondere die geplante Laufzeit. Wegen der sogenannten 9 Leermonate – vom 31. März 2025 bis zum 31. Dezember 2025 soll es keine Erhöhung geben – entspreche das gesamte Volumen über 45 Monate lediglich einer Steigerung von rund 2,9 Prozent pro Jahr.
Münchow merkte an: „Während Preise für Miete, Lebensmittel und Energie seit dem letzten Tarifabschluss 2021 stark gestiegen sind und hoch bleiben, sollen die Beschäftigten zusätzlich noch mit einer Nullrunde von neun Monaten abgespeist werden. Das ist Missachtung ihrer Arbeit und der enormen finanziellen Belastungen der letzten Jahre.“ Er bezeichnete das Erreichen des 3.000-Euro-Einstiegsgehalts für Fachkräfte erst im Jahr 2028 als „viel zu spät“. Die Beschäftigten bräuchten jetzt mehr Kaufkraft, nicht erst in drei Jahren.
Die NGG fordert 14,5 Prozent mehr Entgelt und ein Einstiegsgehalt von mindestens 3.000 Euro für Fachkräfte, plus 200 Euro für alle Azubis. Gefordert wird eine kurze Laufzeit des Anschlusstarifvertrages von zwölf Monaten.
Mindestlohn und Mehrwertsteuer als Streitpunkte
Ein weiterer strittiger Punkt ist die Entlohnung der untersten Entgeltgruppe. Nach dem Willen des DEHOGA sollen ungelernte Einstiegskräfte künftig nur noch mit dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt werden. Der Verband begründet dies mit klaren wirtschaftlichen Grenzen, besonders im Hinblick auf die deutlichen Steigerungen des gesetzlichen Mindestlohns. Frühere Lösungen wie „Mindestlohn plus 5 Prozent“ könnten unter diesen Rahmenbedingungen nicht fortgeführt werden.
Die NGG lehnt diesen Ansatz vehement ab. Münchow betont, wer eine ganze Branche Richtung Mindestlohn schiebe, mache sie kaputt. Dies verschärfe den Arbeitskräftemangel, sorge für Altersarmut und treibe die Beschäftigten aus dem Beruf.
Die Gewerkschaft verweist zudem auf die geplante Mehrwertsteuersenkung für Speisen von 19 Prozent auf 7 Prozent ab dem 1. Januar 2026. Dadurch verblieben 12 Prozentpunkte mehr vom Umsatz im Unternehmen. „Wenn Betriebe 12 Prozentpunkte mehr vom Umsatz behalten dürfen, können sie faire Löhne zahlen. Das Geld ist da!“, so Münchow.
Die NGG strebt darüber hinaus eine Allgemeinverbindlichkeit des zukünftigen Entgelttarifvertrags an. Laut der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit arbeiteten im Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz im Dezember 2024 45.000 sozialversicherungspflichtige und 54.000 geringfügig entlohnte Beschäftigte.
Münchow sieht das vorliegende Angebot nicht als Grundlage für einen Tarifabschluss und forderte den DEHOGA auf, ein ernsthaftes Angebot vorzulegen, das die Realität der Beschäftigten respektiere.












