Teilzeit beantragen: Rechte, Risiken und Tipps im Überblick

| Politik Politik

Die Arbeitszeit reduzieren, wenn es möglich ist. Das ist der Wunsch vieler Vollzeitbeschäftigter, wie eine Umfrage zeigt, die das Marktforschungsinstitut YouGov im Sommer 2025 im Auftrag der HDI-Versicherung unter mehr als 3.700 Berufstätigen durchgeführt hat. Gäbe es ein entsprechendes Angebot, würde mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Befragten lieber in Teilzeit arbeiten - vorausgesetzt, es gäbe ein entsprechendes Angebot.

Der neueste Vorschlag des CDU-Wirtschaftsflügels läuft genau in die andere Richtung: Wenn es nach ihm geht, soll der Rechtsanspruch auf Teilzeit vielmehr weitgehend wegfallen. Er soll stattdessen nur noch all jenen Beschäftigten vorbehalten sein, die eine besondere Begründung vorweisen können - etwa für die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Das stößt auf Kritik.

Doch wie sind die Regelungen bislang? Worauf ist derzeit beim Wechsel ins Teilzeitmodell zu achten - rechtlich, finanziell und familiär? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Habe ich Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Arbeitszeitverkürzung ist oft Verhandlungssache. Ein gesetzlicher Anspruch kann helfen, doch nicht jeder hat ihn: In Betrieben mit bis zu 15 Beschäftigten hängt die Entscheidung vom Wohlwollen des Chefs oder der Chefin ab. 

Erst ab 16 Mitarbeitenden besteht ein Rechtsanspruch - vorausgesetzt, der Arbeitnehmer ist seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen. «Sind beide Bedingungen erfüllt, können Beschäftigte eine dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit beantragen», erklärt Volker Görzel vom Verband der deutschen Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

Wer nur vorübergehend weniger arbeiten möchte, kann Brückenteilzeit beantragen. Sie erlaubt eine Arbeitszeitverkürzung für mindestens ein und höchstens fünf Jahre. Allerdings gilt der Anspruch uneingeschränkt nur in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten, so Görzel. 

In Betrieben mit 46 bis 200 Mitarbeitern greift eine Quotenregelung: Pro 15 Beschäftigte muss der Arbeitgeber nur einen Antrag auf Brückenteilzeit genehmigen, also zum Beispiel vier Anträge in einem Betrieb mit 60 Angestellten.

Eine weitere Möglichkeit zur befristeten Reduzierung bietet die Teilzeit in Elternzeit. «Die gesetzlichen Hürden ähneln hier denen der unbefristeten Teilzeit», sagt der Fachanwalt.

Was muss ich beim Antrag beachten?

Beschäftigte müssen bestimmte Formalitäten einhalten: «Sie müssen Teilzeit oder Brückenteilzeit mindestens drei Monate im Voraus beantragen», so Görzel. Der Antrag muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen und die gewünschte Stundenzahl enthalten, bei Brückenteilzeit auch die gewünschte Dauer. Fehlen diese Angaben, ist der Antrag unwirksam, so der Anwalt. Auch die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage sollte im Antrag stehen.

Kann mein Arbeitgeber den Antrag ablehnen?

Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, darf der Arbeitgeber den Antrag nicht einfach ablehnen. «Er muss mit dem Arbeitnehmer über dessen Wunsch sprechen und eine gemeinsame Lösung suchen», sagt Görzel. 

Eine Ablehnung ist nur bei schwerwiegenden betrieblichen Gründen möglich. «Der Arbeitgeber trägt die Beweislast und muss die Gründe nachvollziehbar darlegen.» Etwa, dass die Teilzeit die Organisation und den Arbeitsablauf im Betrieb wesentlich beeinträchtigen würden.

Und wenn der Arbeitgeber den Antrag ignoriert? «Reagiert er nicht innerhalb eines Monats, gilt der Antrag automatisch als genehmigt», erklärt Görzel.

Kann ich bei Bedarf zurück in die Vollzeit?

Nach Ablauf der Brücken- oder Elternteilzeit kehren Beschäftigte automatisch zur vorherigen Stundenzahl zurück. Schwieriger ist es, eine unbefristete Teilzeitstelle wieder aufzustocken. Zwar müssen Arbeitgeber solche Wünsche bei der Besetzung neuer Stellen bevorzugt berücksichtigen, doch das sei rechtlich schwer durchsetzen, sagt Görzel.

Was sollten Beschäftigte beim Schritt in die Teilzeit bedenken?

Der Schritt in die Teilzeit will gut durchdacht sein. Karriere-Coach Bernd Slaghuis rät zur finanziellen Bestandsaufnahme vor dem Antrag. Es geht um Fragen wie: Wie viel verdiene ich dann netto? Wie viel Geld brauche ich? Zudem sinken mit dem Gehalt in Teilzeit die Ansprüche auf Rente und Arbeitslosengeld. «Das sollte man vorher berechnen», sagt Slaghuis.

Hinzu kommen mögliche Folgen für die Karriere. In manchen Unternehmen ist Teilzeit immer noch ein Karrierekiller. «Ich würde genau prüfen, welche Entwicklungschancen es dann noch intern gibt», sagt Slaghuis. Arbeitnehmer, die für einen Wechsel offen sind, müssen sich darüber weniger Gedanken machen: «Wer sich extern auf eine ausgeschriebene Teilzeitstelle bewirbt, gerät weniger in Erklärungsnot», so der Coach.

Außerdem empfiehlt Slaghuis vorab ein Gespräch mit Partner und Familie: Welche beruflichen Pläne hat der Partner? Wie sicher sind sein Job und Einkommen? Wie wirken sich die finanziellen Einbußen auf das gemeinsame Leben aus, und wie der Gewinn an Zeit? «Wer diese Zeit etwa für sein Hobby oder den Aufbau einer Nebentätigkeit schon verplant hat, sollte das ansprechen, um falsche Erwartungen zu vermeiden», rät Slaghuis.

Wie sage ich es dem Arbeitgeber?

Ob ein Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilzeit hat oder nicht: «Sprechen Sie vor dem schriftlichen Antrag mit Ihrem Vorgesetzten und bereiten Sie sich darauf gut vor. Das erhöht Ihre Chancen», sagt Slaghuis.

Ärger über den Job hat in dem Gespräch nichts zu suchen. Der Karriereberater empfiehlt, das Gespräch zu nutzen, um die Gründe für den Schritt zu erklären, die Vorteile für den Arbeitgeber aufzuzeigen und durchdachte Lösungsvorschläge zu präsentieren. «Ein motivierter, erholter Mitarbeiter an vier Tagen ist wertvoller als ein überarbeiteter an fünf Tagen», sagt er.

Wie gehe ich mit einer Ablehnung um?

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, sollten Arbeitnehmer fragen, was nötig wäre, damit der Arbeitgeber zustimmt, empfiehlt der Coach. Vielleicht passt der Antrag nur im Moment nicht, hätte aber später eine Chance. Und wenn sich der Arbeitgeber weder gesprächs- noch kompromissbereit zeigt? «Dann würde ich mir überlegen, ob dieses Unternehmen langfristig noch das Richtige für mich ist», sagt Slaghuis.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.