Der thailändische König benötigt für eine Einreise nach Deutschland kein Visum, auch wenn er sich hier ausschließlich zu privaten Zwecken aufhält. Das stellt das Auswärtige Amt in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen klar, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach gelten die Einreisebestimmungen aus dem Aufenthaltsgesetz für den Monarchen Maha Vajiralongkorn grundsätzlich nicht mehr, seitdem er 2016 den Thron bestiegen hat. Als Kronprinz sei er dagegen bei seinen häufigen Aufenthalten in Bayern noch auf ein Visum angewiesen gewesen.
Seit Monaten gibt es Ärger um die ausgiebigen Aufenthalte des Königs in Bayern (Tageskarte berichtete). Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht. Er besitzt eine Villa in Tutzing am Starnberger See und hielt sich auch während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr zeitweise in einem Luxus-Hotel in Garmisch-Partenkirchen auf. Zu privaten Zwecken war das damals eigentlich verboten. Die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Antje Leendertse, betont aber auch jetzt wieder in ihrer Antwort an Dagdelen, dass die thailändische Regierung die Deutschland-Besuche des Königs als «Privataufenthalte» einstuft.