Thomas Bareiß neuer Tourismusbeauftragter der Bundesregierung

| Politik Politik

Auf der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg in Brandenburg hat die Bundesregierung den Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Bareiß (CDU) zum Tourismusbeauftragten berufen. Die Beauftragten sollen die wesentlichen Aktivitäten der Bundesregierung in ihrem Bereich koordinieren, begleiten und unterstützen. Außerdem repräsentiert Thomas Bareiß künftig im Tourismussektor die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und soll Ansprechpartner für Bürger, Wirtschaft und Verbände sein.

Bareiß, kommt aus Sigmaringen auf Fuße der Schwäbischen Alb und ist am 15. Februar 1975 in Albstadt-Ebingen geboren. Von 1995 bis 1998 studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Berufsakademie in Ravensburg. Im Jahr nach seinem Abschluss sammelte er bei verschiedenen Praktika im Ausland Berufserfahrung – so war Thomas Bareiß u. a. bei einem Textilunternehmen in Izmir (Türkei), bei einem Industrieunternehmen in Phoenix/Arizona (USA) und bei einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzlei in Stuttgart.
Bei den vorgezogenen Neuwahlen im Jahr 2005 wählte ihn der Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen mit 55,5 Prozent in den Deutschen Bundestag – das war das beste Erstimmenergebnis in ganz Baden-Württemberg. 2009, 2013 und 2017 wurde er stets mit sehr großer Mehrheit wiedergewählt. 2013 erreichte er mit 60,7 Prozent deutschlandweit das zweitbeste Erstimmenergebnis der CDU.

Direkt nach seinem Einzug in den Deutschen Bundestag wurde Thomas Bareiß auch zum stellvertretenden Vorsitzenden der baden-württembergischen Landesgruppe im Deutschen Bundestag gewählt und diesen Posten hat er bis heute inne. Von 2010 bis 2018 war er zudem gewähltes Mitglied im Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Seit 2011 ist er Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Württemberg-Hohenzollern. Von 2010 bis 2014 war Thomas Bareiß zuständig für die Energiepolitik und von 2014 bis 2018 Beauftragter für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Seit dem 14. März 2018 ist Thomas Bareiß Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie.
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Der DEHOGA Bayern hat Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zur geplanten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zurückgewiesen. Landesgeschäftsführer Geppert sprach in diesem Zusammenhang von „Nestbeschmutzung“ und forderte stattdessen Unterstützung in den Gesprächen über steuerliche Entlastungen.

Die für das kommende Jahr geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie begrüßt der DEHOGA Bundesverband als wichtigen politischen Schritt. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, dass es bei vielen gastronomischen Betrieben derzeit um die schiere Existenzsicherung gehe.

In einigen Dörfern haben Gaststätten schwer zu kämpfen. Es fehlt an Personal und die Betriebe leiden unter gestiegenen Kosten. Die CDU in Brandenburg fordert für die Kneipen eine finanzielle Förderung.

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.

Der aktuelle Konjunkturbericht des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine stagnierende Wirtschaftsleistung, begleitet von Inflation und gestiegenen Strompreisen. Die Österreichische Hotelvereinigung warnt daher vor weiteren Kostenbelastungen.

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft auch Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.