Thüringen führt 2G-Pflicht in Restaurants und Hotels ein

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Das Thüringer Kabinett hat die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen, ähnlich wie in anderen Bundesländern. Demnach soll unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu Veranstaltungen nur noch Menschen Zutritt gewährt werden, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das gaben Regierungsvertreter am Dienstag in Erfurt bekannt. Ein negativer Corona-Test reicht dann oftmals nicht mehr aus.

Die neuen 2G-Regeln sollen bereits in der laufenden Woche von den Kommunen umgesetzt und später in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben werden.

Dem Kabinettsbeschluss war eine Diskussion darüber vorangegangen, in welchen Bereichen die 2G-Pflicht gelten soll. Zunächst waren Ausnahmen für öffentliche Veranstaltungen und Messen vorgesehen, wurden dann aber verworfen. Der Einzelhandel jedoch bleibt auch nach dem Kabinettsbeschluss von der Pflicht ausgenommen.

Die 2G-Pflicht in Thüringen gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte. Ein ungeimpfter Kellner etwa, in dessen Restaurant eine 2G-Pflicht für Gäste besteht, kann alternativ auch einen negativen PCR-Test vorweisen, um weiter seiner Arbeit mit Kundenkontakt nachgehen zu können. Außerdem sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche geplant.

Thüringen gilt als eines der am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Bundesländer. Am Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Freistaat bei 546,1 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Nur Sachsen und Bayern wiesen mit 759,3 beziehungsweise 554,2 höhere Werte aus.

Zugleich hat Thüringen eine der niedrigsten Impfquoten deutschlandweit. Sie lag mit Stand vom Dienstag bei 61,5 Prozent bei den vollständig Geimpften. Nur Brandenburg und Sachsen schnitten im Bundesvergleich noch schlechter ab.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte zur Pandemie-Lage in seinem Bundesland, man sei «mittendrin und voll getroffen». «Unser Gesundheitssystem ist am Leistungslimit angekommen», machte der Regierungschef klar. Man werde zwar jedem Menschen helfen können, aber es könne keine wohnortnahe Versorgung mehr gewährleistet werden.

Mit Blick auf die am Donnerstag anstehenden Beratungen der Regierungschefs von Bund und Ländern zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie forderte Ramelow bundeseinheitliche Regeln. Zudem kündigte er eine Bundesratssondersitzung für Freitag an.

Die 2G-Pflicht soll unter anderem in Innen- und Außenbereichen von Gaststätten gelten, bei Reisebusveranstaltungen, in Beherbergungsbetrieben, in Bars, Diskotheken, bei kulturellen Veranstaltungen, bei Chorproben und in Prostitutionsstätten. Auch im Bereich Sport und Freizeit gelten die strengeren Regeln - etwa in Schwimmbädern, Saunen sowie im Vereinssport. Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik oder Fußpflege dürfen ebenfalls nur noch geimpfte oder genesene Menschen Zutritt erhalten. Ausnahme sind medizinisch notwendige Behandlungen - hier reicht ein negativer Corona-Test. Auch in Fahrschulen gilt weiter 3G.

Besonders strenge Vorgaben gibt es für Veranstaltungen. Öffentliche Veranstaltungen müssen fünf Tage vorher angezeigt werden. In geschlossenen Räumen soll die Teilnehmerzahl auf maximal 1000 Menschen und unter freiem Himmel auf maximal 2000 Menschen begrenzt werden. In beiden Varianten müssen die Besucher eine OP- oder eine FFP2-Maske tragen. Nicht öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen - etwa eine Geburtstagsfeier - müssen fünf Tage im Voraus gemeldet werden, wenn mehr als 30 Menschen teilnehmen. 2G gilt hier ab 15 Gästen. Unter freiem Himmel sind die Regeln nur geringfügig lockerer.

Nicht unter die 2G-Regelung fallen unter anderem Gottesdienste, Demonstrationen und parteipolitische Veranstaltungen. Neben dem Einzelhandel sind auch Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, die Hochschulen, Beratungsstellen, der Kinder- und Jugendsport sowie der Profi-, Hochleistungs- und Kadersport von einer 2G-Pflicht ausgenommen.

Ramelow begrüßte Pläne der möglichen Ampelkoalition in Berlin, eine Öffnungsklausel im Infektionsschutzgesetz vorzusehen, wonach die Länder in Regionen mit besonders starkem Infektionsgeschehen noch weitreichendere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen einführen können. (dpa)


 

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