„Topf Secret“-Hygiene-Pranger: 26.000 Anträge zu Hygiene-Kontrollergebnissen gestellt

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Auf der Online-Plattform „Topf Secret“ haben 15.000 Bürger bei den zuständigen Behörden Hygiene-Berichte von 26.000 Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben beantragt und teilweise auch veröffentlicht. Der DEHOGA forderte eine gesetzliche Klarstellung, ob die Berichte überhaupt auf der Webseite der Food-Lobbyisten gezeigt werden dürfen.

Bei einer Pressekonferenz gaben die Betreiber der Mitte Januar gestarteten Plattform, die Verbraucherlobbyisten von foodwatch und die Initiative FragDenStaat erste Zahlen zu dem umstrittenen Projekt bekannt.

In den meisten Fällen erhielten Bürgerinnen und Bürger Auskunft von den Behörden, erklärten die beiden Organisationen. Die Kontrolleure hätten in vielen Betrieben erwartungsgemäß keine Beanstandungen festgestellt. Schwere Hygiene-Mängel habe es aber zum Beispiel bei einem McDonald’s in Sinsheim gegeben. Laut dem Bericht vom 23. Mai 2018 war der Lagerbereich “stark verschmutzt“ mit „Lebensmittelresten, die teilweise angetrocknet waren“. Im Spülbereich sammelte sich „übel riechendes Wasser“, die Spülmaschine war „im gesamten Innenraum“ durch „roten, schmierigen Altschmutz stark verunreinigt“. Auch ein „Wechsel des verwendeten Fettes (wäre) schon längst erforderlich gewesen“. Auch in Kühlräumen des Hotel Mercure in Leipzig wurden bei einer Kontrolle am 12. April 2018 „schimmelähnliche Beläge“ entdeckt. Im Küchenbereich war die Kühlung für Fisch und Fleisch defekt, frischer Lachs wurde zu warm gelagert. In einer Subway-Filiale in Karlsruhe wurde bei einer Kontrolle am 13. Februar 2019 „massiver Schädlingsbefall (Schaben) festgestellt“, am 29. März war der Boden unter den Einrichtungsgegenständen der Theke „stark altverschmutzt, unter anderem mit Essensresten“.

Der DEHOGA Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) „Topf Secret“ scharf: „Die Macher müssen respektieren, dass durch Veröffentlichungen der Kontrollberichte unternehmerische Existenzen gefährdet werden können“, gibt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) zu bedenken. „Wir werden nicht zulassen, dass ‚Topf Secret‘ die Grundrechte der Unternehmer außer Acht lässt“, kündigt kündigte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges an. „Auch Foodwatch hat sich an rechtsstaatliche Prinzipien zu halten. Es bedarf dringend einer höchstrichterlichen Klärung und einer gesetzlichen Klarstellung.“

Auch der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL - zukünftig Lebensmittelverband Deutschland) unterstreicht die Notwendigkeit, dass solche Auskunftsbegehren nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) von den Überwachungsbehörden nach den geltenden rechtlichen Vorgaben überprüft und abgearbeitet werden müssen Völlig unabhängig von den laufenden gerichtlichen Auseinandersetzungen hält der BLL angesichts der Erfahrungen mit „Topf Secret“ eine klarstellende Änderung des VIG für notwendig: „Die Veröffentlichung der individuellen Korrespondenz einzelner Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Behörden steht im Widerspruch zum Sinn und Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes“, erläutert Dr. Marcus Girnau, stellvertretender BLL-Hauptgeschäftsführer. „Individuell beantragte Behördenauskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz und behördliche Veröffentlichungen im Internet sollten strikt unterschieden werden. Der Gesetzgeber sollte diese Unterscheidung dringend im Wortlaut des VIG klarstellen.“

Derzeit klagen hunderte Lebensmittelbetriebe deutschlandweit gegen Lebensmittelbehörden, die bereit sind, Hygiene-Berichte herauszugeben. Ein jüngst von foodwatch und FragDenStaat veröffentlichtes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss dass Bürger einen Informationsanspruch auf die Ergebnisse amtlicher Hygiene-Kontrollen, egal ob sie diese per Post, telefonisch oder über die Online-Plattform „Topf Secret“ beantragen.

Das sieht der DEHOGA allerdings anders. Der Verband teilte jüngst mit, dass in Sachen „Topf Secret“ derzeit mehrere betroffene Betriebe im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Herausgabe der Kontrollergebnisse vorgehen würden. Es gebe bereits erste verwaltungsgerichtliche Beschlüsse, in denen sich die Richter mit der Thematik „Topf Secret“ beschäftigen würden. Die Verwaltungsgerichte hätten bisher zugunsten der Betriebe entschieden, dass die Kontrollberichte zunächst nicht herausgegeben werden dürften.

Der Verband merkt aber an, dass die Gerichte im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens den Sachverhalt nur kursorisch prüfen würden. Dies bedeute, dass nun nachfolgend die Gerichte im sogenannten Hauptsacheverfahren den Sachverhalt gründlich prüfen und nach Klärung der offenen Rechtsfragen endgültig über die Herausgabe der Kontrollberichte entscheiden würden. Auch wenn eine finale Entscheidung zu „Topf Secret“ bisher noch ausstehe, zeigten die bisherigen Gerichtsbeschlüsse, dass die Bedenken bezüglich „Topf Secret“ berechtigt seien und einer rechtsstaatlichen Klärung bedürften sagt der DEHOGA.


 

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