Touristen- statt Mietwohnungen: Verbände fordern gesetzliche Bremse

| Politik Politik

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Zweckentfremdung von Wohnraum für lukrative Kurzzeitvermietungen an Touristen muss aus Sicht des Mieterbunds und des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) gebremst werden. In einem Offenen Brief an Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) fordern sie eine Verschärfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes.

Online-Wohnungsvermittler wie Airbnb machten den örtlichen Hotels zunehmend Konkurrenz, kritisierte DEHOGA-Funktionär Giuseppe Saitta am Montag in Düsseldorf. Problematisch sei dabei der ungleiche Wettbewerb, der auch Arbeitsplätze gefährde. Denn private Vermieter unterlägen weder Hygiene- und Sicherheitsstandards noch wirksamen Abgabenkontrollen - etwa zur Bettensteuer. «Ferienvermietung läuft unter dem Radar der Behörden», stellte Saitta fest.

Zudem würden dem regulären Wohnungsmarkt allein in Köln und Düsseldorf Tausende Wohnungen für private Kurzzeitvermietungen entzogen, kritisierte der Landesvorsitzende des Deutschen Mieterbunds, Hans-Jochem Witzke. Auswirkungen hätten die ausufernden Kurzzeitvermietungen auch auf Nachbarn, die unter Lärm, hoher Fluktuation, Überbelegung sowie Nachteilen bei Betriebskostenabrechnungen zu leiden hätten und nicht mehr wüssten, wer im Wohnhaus ein- und ausgehe. Betroffen sei von dieser Problematik auch das Umland attraktiver Großstädte.

Beide Verbände fordern gesetzliche Melde-, Registrierungs- und Auskunftspflichten für Vermieter, Mieter und Vermittlungsportale. Verstöße sollten demnach mit bis zu 500 000 Euro geahndet werden, um Wildwuchs auf dem Wohnungsmarkt einzudämmen. Zudem fehle den Ämtern Kontrollpersonal. Bayern, Berlin und Hamburg seien auf diesem Weg bereits vorangegangen.

Die Landesregierung sieht dagegen keinen akuten Handlungsbedarf. «Massive Zweckentfremdung, die in Nordrhein-Westfalen dazu führt, dass dauerhaft Mietwohnraum entzogen wird, ist nicht feststellbar», teilte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) mit. Problematisch seien generell nur Dauervermietungen über mehr als 180 Tage im Jahr. Genaue Zahlen lägen dazu allerdings nicht vor.

Scharrenbach wies darauf hin, dass bislang nur vier von 396 Kommunen in NRW die Möglichkeit nutzten, eigene Satzungen zu erlassen, um der Zweckentfremdung Einhalt zu gebieten: Bonn, Dortmund, Köln und Münster. Auch in Aachen und Düsseldorf würden entsprechende Ratsbeschlüsse erwartet. Darüber ließen sich aber nicht die Regulierungen und Sanktionen erzielen, die ein Landesgesetz brächte, hielt Witzke dagegen.

Airbnb hatte zu Beginn des Jahres angegeben, auf der Plattform seien rund 3400 Unterkünfte allein für Düsseldorf auffindbar. Damit erwirtschafte die Plattform einen Umsatz von etwa 18 Millionen Euro, heißt es in dem Brief der Verbände an Laschet. «Wir schätzen, dass die Vermietung über ein Portal als Ferienwohnung eine mindestens dreimal höhere Gewinnmarge ermöglicht als bei einer Vermietung auf dem normalen Wohnungsmarkt.» Einige Makler würden ihrer Klientel schon empfehlen, Neubauten von Anfang an über Airbnb zu vermitteln statt zu vermieten, sagte Witzke. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.