Trotz Kritik aus der Clubszene: Hamburg hält an 2G-Modell fest

| Politik Politik

Der Hamburger Senat hat das sogenannte 2G-Modell, das gegen Corona ungeimpfte Menschen ausschließt, gegen Kritik von Clubbetreibern verteidigt. «Das 2G-Modell ist sicherer als 3G, weil Infektionen bei Geimpften/Genesenen sehr selten und Infektionsrisiken niedriger sind», erklärte Senatssprecher Marcel Schweitzer am Donnerstag. Die 2G-Option sei zudem rechtlich geboten, weil es mehr geimpfte und genesene Personen in der Stadt gibt als ungeimpfte Hamburger - und Beschränkungen generell verhältnismäßig sein müssten.

Seit Ende August können Hamburger Gastronomiebetriebe, Kultur- und Sportveranstalter nur noch geimpfte oder von Corona genesene Besucher einlassen. Entscheiden sie sich für diese Option und schließen ungeimpfte Personen aus, können sie mehr Gäste einlassen.

Das Hamburger Clubkombinat hatte am Dienstag eine Aufhebung der Maskenpflicht beim Tanzen und weitere Lockerungen der Corona-Regeln gefordert. Der Senat müsse das 2G-Modell anpassen, um den Musikclubs einen wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsbetrieb zu ermöglichen - und zwar ohne Kompromisse beim Gesundheitsschutz für Gäste und Mitarbeiter, erklärte die Vereinigung auf ihrer Internetseite.

Während in Berlin Tanzveranstaltungen mit 1000 geimpften oder genesenen Besuchern ohne Maskenpflicht in Innenräumen erlaubt seien, dürften in Hamburg maximal 150 teilnehmen. Das Clubkombinat vertritt etwa 110 Musikspielstätten, 55 Veranstalter und ein halbes Dutzend Festivals der Hansestadt.

Auf diese Forderungen will der Senat vorerst nicht eingehen. Schweitzer erklärte: «Gegenwärtig beobachten wir das Infektionsgeschehen, weshalb noch keine Änderungen an den bestehenden Regeln konkret geplant sind.» Der Senat stehe aber mit den Branchen im regen Austausch. Die Position des Clubkombinats fließe in die weiteren Erörterungen ein. (dpa


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.