Tübinger Verpackungssteuer bei Bundesverwaltungsgericht auf Prüfstand

| Politik Politik

Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht an diesem Mittwoch (Beginn: 9.00 Uhr) die Tübinger Verpackungssteuer auf dem Prüfstand. Anfang vorigen Jahres trat in der Universitätsstadt eine Satzung in Kraft, die eine Steuer von maximal 1,50 Euro pro Mahlzeit auf Einwegverpackungen und Einweggeschirr vorsieht. Tübingen preschte damit als Kommune vor und wollte die wachsenden Müllberge bekämpfen. Die Betreiberin eines McDonald's-Restaurants in Tübingen hat dagegen geklagt. Der Fast-Food-Konzern unterstützt sie dabei.

In der Vorinstanz beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte die McDonald's-Franchisenehmerin Erfolg. Tübingen legte Revision ein, über die jetzt in Leipzig verhandelt wird (Az.: BVerwG 9 CN 1.22). Wann ein Urteil gesprochen wird, war zunächst offen.

Der VGH ging davon aus, dass der Stadt Tübingen die Kompetenz für die Einführung der Verpackungssteuer fehle. Es handele sich nicht um eine örtliche Steuer - die Kommunen durchaus erheben können. Von der Tübinger Steuer seien aber auch «to go»-Verpackungen erfasst, für die nicht gewährleistet sei, dass sie im Stadtgebiet bleiben. Außerdem stehe die Tübinger Steuer im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Dieses schließe zusätzliche Regelungen einzelner Kommunen aus.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr Eigenverantwortung, weniger unnötige Praxis-Besuche: Der Kassenärzte-Chef möchte die Regeln zur Krankschreibung gelockert sehen. Das soll Arbeitnehmer, Eltern und Praxen entlasten.

Finanzminister Heere will Steuertricks in der Gastronomie erschweren – auch, um Steuerausfälle bei einer Senkung der Umsatzsteuer für die Branche zu kompensieren.

Auf dem Hauptstadtkongress des Deutschen Reiseverbandes hat DRV-Präsident Norbert Fiebig eine klare politische Kurskorrektur gefordert. Angesichts schwacher Konjunkturaussichten, steigender Preise und einer zunehmenden Bürokratielast sei die wirtschaftliche Lage der Branche ernst.

Das Europaparlament will Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» oder «Soja-Schnitzel» verbieten lassen. Auch Begriffe wie «Steak» oder «Wurst» sollen dem Willen einer Mehrheit der Abgeordneten zufolge künftig nur noch für tierische Lebensmittel verwendet werden dürfen.

Der Vorsitzende der Partei Die Linke, Jan van Aken, hat sich für die verpflichtende und kostenfreie Abgabe von Leitungswasser in Restaurants ausgesprochen. Seiner Ansicht nach ist dies eine einfache und längst überfällige Maßnahme, um Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag zu ermöglichen.

Dürfen vegetarische und vegane Produkte bald nicht mehr «Schnitzel» oder «Wurst» heißen? Im Europaparlament steht eine entscheidende Abstimmung an, das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Die Österreichische Hotelvereinigung fordert angesichts der massiv gestiegenen Kosten die sofortige Halbierung der Mehrwertsteuer von 10 auf 5 Prozent, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Konsum sowie Konjunktur anzukurbeln.

Verbraucherschützer sprechen sich deutlich gegen ein mögliches Verbot von Bezeichnungen wie «Tofu-Wurst» oder «Soja-Schnitzel» aus. Das Europaparlament will am Mittwoch über ein entsprechendes Vorhaben abstimmen.

Die niederländische Tourismusbranche steht vor einer möglichen drastischen Änderung: Die Regierung in Den Haag plant, die Mehrwertsteuer auf Übernachtungen von derzeit 9 auf 21 Prozent anzuheben. Die Maßnahme soll laut Medienberichten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Branchenvertreter warnen vor drastischen Folgen.

 

Die Neuköllner Kulturkneipe «Bajszel» ist erneut Ziel antisemitischer Anfeindungen geworden. Rund um die Schenke brachten unbekannte Flugblätter an, auf denen die drei Betreiber abgebildet sind und wegen angeblicher Unterstützung Israels persönlich bedroht werden.