Wie angekündigt, hat die Bundesregierung bei der Überbrückungshilfe III nachjustiert. Eingeführt wurde nun ein Eigenkapitalzuschuss. Dieser kann ab heute beantragt werden.
Dies gilt zunächst für neue Anträge auf Überbrückungshilfe III. Voraussichtlich Ende April können bei bereits bestehenden Anträgen Änderungsanträge auf Eigenkapitalzuschuss gestellt werden, wie der DEHOGA mitteilt.
Einer Information des Bundeswirtschaftsministeriums sei zu entnehmen, dass der Eigenkapitalzuschuss ausdrücklich beantragt werden müsse. Hoteliers und Gastronomen, die bereits eine Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt haben, müssen also einen Änderungsantrag einreichen, um den Eigenkapitalzuschuss zu erhalten.
Anträge auf Überbrückungshilfe III der Bundesregierung müssen durch prüfende Dritte (SteuerberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen, etc.) beantragt werden.
Der DEHOGA kritisiert, dass es inakzeptabel sei, dass Unternehmen, die den Kleinbeihilferahmen voll ausgeschöpft hätten, über die Bundesregelung Fixkostenhilfe nach derzeitigem Stand nur 70 bzw. 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten erstatte bekommen sollen. Für notwendige Verbesserungen insbesondere für diese Unternehmen werde man sich weiter stark machen. Gleiches gelte auch für die großen Arbeitgeber der Branche, bei denen sich der Verband für eine Fortführung der Schadensregulierung unvermindert einsetzen will.