Überbrückungshilfe III: Erste Abschläge an Unternehmen ausgeschüttet

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Einen Tag nach Beginn der Antragstellungen für die Überbrückungshilfe III hat der Bund erste Abschlagszahlungen an Unternehmen auf den Weg gebracht. Das sei eine gute Nachricht für viele Unternehmen, die sich in wirtschaftlich schwierigem Fahrwasser befinden, teilte das Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Seit Mittwoch können durch die Corona-Krise geplagte Unternehmen Anträge über das Internet einreichen. Nach Angaben des Ministeriums gingen bis Donnerstagabend 282 Anträge ein, etwa 4,5 Millionen Euro konnten ausgereicht werden.

Unternehmen, die von Pandemie und Lockdown stark betroffen seien, könnten für die Zeit bis Ende Juni 2021 Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese müsse nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder werde ab März erfolgen, hieß es. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100 000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Voraussetzung für Anträge ist, dass ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat. Firmen können laut Ministerium die Hilfe für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Der Förderzeitraum umfasse November 2020 bis Juni 2021. Erstattet werden fixe Betriebskosten.


 

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