Übernachtungssteuer in Schwerin steigt auf sieben Prozent

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Die von Finanzproblemen geplagte Landeshauptstadt Schwerin hat die Übernachtungssteuer zum 1. Mai erhöht. Nun müssen nicht mehr fünf, sondern sieben Prozent des Übernachtungspreises an die Kommune abgeführt werden. Von der Anhebung erhofft sich Kämmerer Silvio Horn 400.000 Euro Mehreinnahmen im Jahr, zusätzlich zu den bisher 900.000 Euro.

Von der Steuer befreit sind Kinder- und Jugendgruppenreisen sowie Übernachtungen in Kliniken, Kur- und Reha-Einrichtungen, Hospizen, Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen, wie es in der Satzung heißt. Die Stadtvertretung hatte im März beschlossen, die auch als Bettensteuer bekannte Abgabe zu erhöhen, denn im Haushalt der Landeshauptstadt klafft ein Loch. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns verlangt deshalb die Erhöhung der Einnahmen oder die Streichung von Ausgaben.

Unmut in der Hotellerie

Der Unmut unter Tourismus-Anbietern in Schwerin ist groß. Die Betreiber der Pension «Karina» etwa wettern auf ihrer Internetseite, die kleinste Landeshauptstadt Deutschlands sei nun in der Spitze der teuersten deutschen Städte im Bereich Übernachtungssteuerkosten angekommen. Eine kurze Recherche im Netz ergibt: Es gibt Städte, die 7,5 Prozent verlangen. Beispiele sind Berlin, Potsdam und Dortmund. In Wismar werden fünf Prozent fällig, ebenso in München. In Hamburg ist die Abgabe gestaffelt, bei einem Übernachtungspreis von 100 Euro werden zum Beispiel 2,40 Euro pro Person fällig. 

Die Hansestadt Rostock erhebt eine Kurabgabe von 3,70 Euro je Übernachtungsgast, wobei dann auch der ÖPNV kostenfrei benutzt werden darf. Dort müssen laut Satzung übrigens auch Tagesbesucher eine Abgabe in Höhe von 2,55 Euro je Tag entrichten. Doch dass jemand von außerhalb bezahlt, wenn er für einen Stadtbummel nach Rostock fährt, ist bisher nicht bekannt geworden. (dpa)


 

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