Übersicht: Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

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Die Landesregierung hat mit Vertretern von Kommunen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Wirtschaft über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie und die Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse beraten. Eine Übersicht über die Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern.

GRUNDSÄTZLICH

Die Corona-Maßnahmen sollen überwiegend am Montag in Kraft treten. Der nächste Bund-Länder-Gipfel ist für den 12. April geplant, vier Tage später dann voraussichtlich der nächste Landes-Corona-Gipfel.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Dort soll es keine Veränderungen geben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen; Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen wohnen, gelten dennoch als ein Haushalt. Das gilt landesweit einheitlich.

WAS GEÖFFNET IST

Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Zudem bleiben beispielsweise Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenbaucenter landesweit geöffnet. Auch das Einkaufen in weiteren Geschäften, etwa für Kleidung, bleibt landesweit möglich, dafür ist allerdings eine vorherige Terminvereinbarung notwendig und dann beim Einkaufen ein negativer Corona-Schnelltest vorzuzeigen. Das gilt auch bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren und Kosmetikstudios.

WAS NICHT GEÖFFNET IST

Viele Freizeitbereiche, etwa Kinos oder Fitnessstudios. Zudem dürfen Restaurants und Cafés nicht öffnen und ihre Ware nur außer Haus verkaufen oder ausliefern.

ANPASSUNGEN LANDESWEIT

Das Tragen medizinischer Masken wird auch im Auto Pflicht, insofern die Mitfahrer aus einem anderen Haushalt kommen als der Fahrer. Der Fahrer selbst muss keine Maske tragen. Vom kommenden Mittwoch an ist der Friseurbesuch nur noch mit einem negativen Corona-Schnelltest möglich. Vom 6. April an muss dann auch beim Shoppen ein Negativ-Test vorgezeigt werden, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. In Rostock soll dies erst ab dem 10. April gelten. Dort ist die Sieben-Tage-Inzidenz landesweit am niedrigsten. Dieser Schnelltest ist laut Gesundheitsministerium landesweit in mehr als 150 Einrichtungen wie Apotheken oder Testzentren möglich. Diese Tests sollen weiterhin mindestens einmal pro Woche kostenlos möglich sein. Landesweit ausgenommen bei den Tests vor dem Einkaufen sind den Angaben zufolge Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Wochenmärkte, Blumen- und Buchläden sowie Gartenmärkte.

INZIDENZ VON MEHR ALS 100

Ist die Inzidenz in einem Landkreis oder den beiden kreisfreien Städte höher als 100, kann eine Ausgangsbeschränkung von 21.00 bis 6.00 Uhr verhängt werden, wenn die dortigen Corona-Infektionen als lokal nicht mehr eingrenzbar eingeordnet werden. Stefan Sternberg (SPD), Landrat von Ludwigslust-Parchim, kündigte etwa an, dass es diese Beschränkungen von Montag an in seinem Landkreis geben soll. Für triftige Gründe, etwa den Weg zur Arbeit oder Arztbesuche, soll es Ausnahmen geben.

INZIDENZ VON MEHR ALS 150

Ist die Inzidenz in einem Landkreis oder den beiden kreisfreien Städte höher als 150, müssen Schließungen vorgenommen werden. Dazu zählen etwa Zoos, Tierparks, Museen und Fahrschulen.

KITA

Laut Sozialministerium wird es voraussichtlich bei den bestehenden Regeln bleiben. In Regionen mit Inzidenzwerten von unter 100 ist ein Regelbetrieb vorgesehen, Einschränkungen bei der Betreuungszeit gibt es nicht. In Regionen mit Inzidenzwerten von 100 bis 150 gilt eine Art Schutzphase, dann wird an Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Bei Inzidenzwerten von mehr als 150 ist nur noch eine Notfallbetreuung sichergestellt. Diese können etwa Alleinerziehende in Anspruch nehmen.

SCHULE

Derzeit sind Osterferien im Nordosten - der Schulunterricht beginnt erst wieder am 8. April. Kinder sollen sich dann zweimal die Woche auf das Coronavirus testen mit einem Selbsttest. An den ersten beiden Schultagen nach den Ferien soll es bei den bisherigen Regeln bleiben. Wie es dann vom 12. April weitergeht, soll in der kommenden Woche beraten werden.

OSTERN

Die Kontaktbeschränkungen werden zu Ostern nicht gelockert. Private Besuche sollen möglichst durch Schnell- oder Selbsttests abgesichert werden. Gottesdienste sollen unter Hygieneregeln möglich sein.

ALTEN- UND PFLEGEHEIME

Die Regeln sollen dort laut Sozialministerium noch vor Ostern gelockert werden, weil dort bereits viele Menschen geimpft worden sind. Dann soll etwa wieder gemeinsames Essen in einem Raum möglich sein. Die Lockerungen sollen an Voraussetzungen geknüpft sein. Dazu zählt etwa, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus in der jeweiligen Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein Infektionsgeschehen besteht. Die verpflichtenden Tests für Besucher und Mitarbeiter sollen strikt beibehalten werden.

IMPFUNGEN

Vom 8. April an sollen Impftermine über ein Online-Portal vereinbart werden können, bis dahin geht dies nur über die Impf-Hotline des Landes.

TOURISMUS

Dort ist weiterhin noch kein klares Öffnungsdatum bekannt. Sogenannten kontaktarmen Urlaub, also beispielsweise in Ferienwohnungen, wird es zunächst nicht geben. Tagestouristen dürfen weiterhin nicht in den Nordosten einreisen. Besuche der Kernfamilie, also etwa von Eltern und Kindern, sind hingegen weiterhin erlaubt.

MODELLPROJEKTE

Von Mitte April an soll es pro Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt jeweils ein Modellprojekt geben, was dann zwei bis drei Wochen andauert. Negative Testergebnisse sind hierfür Voraussetzung bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Projekte brauchen das Einvernehmen vom Gesundheitsministerium. Was in diesen Projekten genau getestet wird, ist noch nicht bekannt. (dpa)


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