Übersicht über die 2G-Regelungen für Restaurants und Hotels in den Bundesländern

| Politik Politik

Nachdem in Hamburg bereits Ende August ein 2G-Optionsmodell eingeführt wurde, haben weitere Bundesländer mittlerweile ähnliche Regelungen umgesetzt. Unter den in den Verordnungen jeweils geregelten Voraussetzungen entfallen dann je nach Bundesland in unterschiedlicher Ausprägung Corona-Auflagen wie etwa die Maskenpflicht oder der Mindestabstand. Rheinland-Pfalz geht einen Sonderweg mit einer „2G+“-Regelung (d.h. Genesene, Geimpfte plus ein bestimmter Anteil Getesteter). In Baden-Württemberg gilt im Unterschied zu den genannten Bundesländern kein optionales 2G-Modell, sondern ab Erreichen der „Alarmstufe“ eine zwingende 2G-Vorgabe. In weiteren Bundesländern wird mit den nächsten Verordnungen die Einführung einer 2G-Regelung erwartet. Bemerkenswert noch, dass Hamburg jetzt als erstes Bundesland eine ausdrückliche datenschutzrechtliche Grundlage für die entsprechende Speicherung der Beschäftigtendaten in Kraft gesetzt hat. 

„Festzustellen ist leider einmal mehr, dass sich Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Länderregelungen teils erheblich unterscheiden“, moniert der DEHOGA. Daher hat der Bundesverband eine Übersicht über die aktuellen 2G-Regelungen in den Bundesländern gefertigt, die auf der DEHOGA-Corona-Website heruntergeladen werden können. Diese enthält auch Informationen zu den jeweiligen Vorgaben für die Beschäftigten im 2G-Modell und die Regelungen zu den Ausnahmen. 

Soweit sich die Details der Regelungen nicht eindeutig aus dem Wortlaut der jeweiligen Verordnungen ergeben, haben wir auf die FAQ der Länder bzw. der DEHOGA-Landesverbände zurückgegriffen. Das ändert allerdings leider nichts daran, dass es bei Umsetzung von 2G durch die Betriebe weiter offene Fragen gibt. 

Wie wir aus den Ländern mit 2G-Modellen hören, ist die Bewertung dieser zusätzlichen Option durch die Betriebe höchst unterschiedlich und hängt insbesondere vom Betriebstyp und vom Gästeklientel ab.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.