Umstrittene Paragrafen - Bürokratieabbau kontra Alpenschutz

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Kann der Abbau von Bürokratie im Jahr 2025 in Bayern tatsächlich die Zukunft der Millionen Jahre alten Alpen gefährden? Über diese Frage ist im Freistaat in den vergangenen Wochen und Monaten ein heftiger Streit entbrannt. Doch trotz lauter Kritik eines breiten Bündnisses aus Parteien, Verbänden und Organisationen - an diesem Mittwoch haben CSU und Freie Wähler im Landtag ihre umstrittene Gesetzesreform durchgedrückt. Hier den Überblick zu behalten, fällt schwer. Der Versuch einer Annäherung.

Gesetz soll schon am 1. August in Kraft treten

Auslöser der Debatte ist das sogenannte dritte Modernisierungsgesetz. Es wurde erst Mitte Februar vom Kabinett beschlossen, schon am 1. August soll es in Kraft treten. Das Ziel: Die Entbürokratisierung in Bayern voranbringen. Unter anderem sind darin Änderungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) vorgesehen. Beispielsweise sollen die Grenzwerte für die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Beschneiungsanlagen, Skipisten und Seilbahnen sowie die Inanspruchnahme von Biotopen deutlich erhöht werden. 

Hier kommen die Kritiker ins Spiel. Nicht nur in sozialen Netzwerken macht das Bündnis von Grünen und SPD, ÖDP, dem Bund Naturschutz, dem Deutschen Alpenverein und Fridays for Future Stimmung gegen die Novelle - auch auf dem Marienplatz in München. Mit Alphornmusik und Kuhglocken protestierten am Dienstag etwa 250 Menschen unter dem Motto «Rettet die Berge!» im Herzen der Landeshauptstadt.

Bündnis befürchtet Angriff auf Umweltstandards

Für die Kritiker steht fest: Die Staatsregierung startet mit dem Gesetz unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus einen massiven Angriff auf wichtige Umweltstandards, insbesondere in der auch für den Tourismus so wichtigen Bergwelt Bayerns. «Arten und Lebensräume in den Alpen sind durch den Klimawandel ohnehin schon sehr stark unter Druck», warnt Steffen Reich vom Deutschen Alpenverein. Die Grenzwerte zu erhöhen und in der Folge weniger Umweltverträglichkeitsprüfungen zu machen, sei das völlig falsche Signal.

Das wollen die Befürworter nicht gelten lassen: «Skifahren, Skifahren, Skifahren. Also ich bin vor 40 Jahren zum letzten Mal auf Skiern gestanden. Mich interessiert Skifahren nicht. Mir geht es um Entbürokratisierung», sagte Staatsminister Florian Herrmann (CSU) im Landtag. Inhaltlich ging er kaum auf die Argumente der Kritiker ein, dafür warf er den Grünen einmal mehr vor, nicht gegen Bürokratie zu sein, sondern sie zu lieben. Florian von Brunn (SPD) warf der Regierung im Gegenzug vor, die Kritik in einer Art und Weise vom Tisch zu wischen, die man rechtspopulistisch nennen könne.

Welchen Einfluss haben die Änderungen auf den Umweltschutz?

Bleibt die Frage, welche Folgen das Gesetz in der Praxis haben könnte. Konkret soll etwa bei Schleppliften und Seilbahnen erst ab einer Länge von über 3.000 Metern, anstatt über 1.000 bzw. 2.500 Metern wie bisher, geprüft werden, ob sie mit der Umwelt verträglich sind. Steffen Reich zufolge sind nur sechs der über 600 Seilbahnen im Freistaat über drei Kilometer lang. Die große Mehrheit der Bahnen und Lifte würde also nicht mehr geprüft werden.

Auch sollen die Grenzwerte für Skipisten im Bayerischen Naturschutzgesetz angehoben werden: Demnach müssen Skipisten 20 Hektar, anstatt wie bisher festgelegt 10 Hektar groß sein, damit die Betreiber dazu verpflichtet sind, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Zeigt sich in Österreich, wohin die Reise gehen kann?

Bei der Änderung der Grenzwerte für Skipisten wird dagegen von den Befürwortern des Gesetzes auf das Nachbarland Österreich verwiesen, wo bereits ein Grenzwert von 20 Hektar gilt. In Österreich seien seit 2002, also seit über 20 Jahren, nur elf Umweltverträglichkeitsprüfungen an Skipisten durchgeführt wurden, sagt Liliana Dagostin vom Alpenverein Österreich. «Das könnte Bayern nun auch drohen!». Bisher komme man im Freistaat laut Reich bereits innerhalb von zwei Jahren auf elf Prüfungen. Österreich sei darüber hinaus das einzige Gegenbeispiel - in Südtirol oder der Schweiz lägen die Grenzwerte unter den bayerischen.

Die Landtagsfraktionen der Grünen und der SPD hatten zunächst erfolglos versucht, die Abstimmung zu vertagen: Neben der Sinnhaftigkeit gebe es inzwischen erhebliche juristische Zweifel. Das bayerische Gesetz verstoße mit großer Wahrscheinlichkeit gegen EU- und Verfassungsrecht, sagte Florian von Brunn (SPD). Es drohe eine Prozesslawine. Auch der Vergleich mit dem Nachbarland hinke: Österreich sei erst kürzlich vom europäischen Gericht bezüglich der UVP-Regelungen verurteilt worden.

Reiht sich das Gesetz in eine Gesamttendenz ein?

Entscheidend sei bei dem neuen Gesetz laut Kritikern vor allem die Richtung, in die es geht: Der Umweltschutz werde aufgeweicht, und das unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus. Dagegen heißt es von CSU und Freien Wählern, dass es keine Abstriche beim Schutz der «Schöpfung» geben solle. Wer hat nun recht?

Ein Blick in das vierte Modernisierungsgesetz, welches sich derzeit in der Verbandsanhörung befindet, zeigt: Nur drei Jahre nach der Einführung soll die Pflicht zur Vorlage eines Klimaberichtes wegfallen, dafür sollen aber wohl Rohdaten zur Klimabilanz online abrufbar bleiben. Berichte soll es nur noch geben, «wenn es angezeigt und sachgerecht ist», heißt es im Gesetzentwurf. Den Zeitpunkt «können vorrangig die Berichtenden selbst bestimmen».


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