Ungeimpfte AfD-Abgeordnete dürfen nicht in Berliner Hotels

| Politik Politik

Mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Berliner 2G-Regelung für Hotels gescheitert. Die Klägerinnen und Kläger hätten eine Verletzung von Grundrechten «nicht hinreichend dargelegt», teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Außerdem hätten sie sich mit ihrem Eilantrag zunächst an die zuständigen Berliner Verwaltungsgerichte wenden müssen. (Az. 2 BvR 2164/21)

Die neue Berliner Corona-Verordnung sieht vor, dass «Übernachtungen in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen und ähnlichen Einrichtungen» nur «unter der 2G-Bedingung angeboten» werden können. Das bedeutet, dass sie nur Geimpften und Genesenen offenstehen. Ungeimpfte dürfen sich auch mit negativem Test nicht einquartieren.

Die elf nach eigenen Angaben ungeimpften Abgeordneten hatten argumentiert, sie lebten «außerhalb Berlins weit entfernt vom Bundestag» und seien in Sitzungswochen auf Übernachtungen in der Hauptstadt angewiesen. So hätten sie keine Möglichkeit, an der für Mittwoch geplanten Wahl des Bundeskanzlers teilzunehmen. Die Verschärfung der Verordnung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das grundrechtlich geschützte Mandat von Bundestagsabgeordneten.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter sehen das anders. Es dürfe zwar niemand daran gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten auszuüben. Hier gehe es aber um «eine Regelung, die in eine andere Richtung zielt und nur unvermeidlicherweise die tatsächliche Folge oder Wirkung einer Beeinträchtigung der Freiheit der Mandatsübernahme und -ausübung hat». Im benachbarten Brandenburg gebe es außerdem für Geschäfts- und Dienstreisende eine Ausnahme von der 2G-Regel. «Vor diesem Hintergrund kann nicht davon ausgegangen werden, dass den Beschwerdeführern keine Möglichkeiten zur Verfügung standen, den geltend gemachten Nachteil auf zumutbare Weise abzuwenden.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.

Die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, hat sich gegen die vom Bundesfinanzministerium geplante Erhöhung der Schaumweinsteuer gestellt. Das Bundeskabinett hat jüngst auch ein Paket zur Anhebung von Verbrauchsteuern auf alkoholhaltige Getränke auf den Weg gebracht.

Wer die Korken knallen lassen will, muss nach den Plänen des Bundeskabinetts und Finanzminister Klingbeil kommendes Jahr höhere Steuern zahlen. Aus der Union kommt Widerstand.