Unternehmenshilfe: Altmaier will Abschlagszahlungen bis Ende November ausschütten

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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat rasche Hilfen für die von Corona-Beschränkungen betroffenen Unternehmen bis Ende des Monats angekündigt. Sein Ziel sei es, dass vor Ende November mindestens Abschlagzahlungen gemacht werden könnten, sagte Altmaier nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur von Teilnehmern am Dienstag in einer Online-Sitzung der Unionsfraktion im Bundestag. Dazu werde man notfalls auch neue Wege etwa über die Sparkassen- und Volksbanken gehen, damit das Geld rasch verfügbar sei. Viele Unternehmen hätten keine Reserven mehr.

Zuvor hatte die Tourismusbranche von der Bundesregierung sofortige Abschlagszahlungen für notleidende Betriebe gefordert. Die Firmen benötigten die angekündigten außerordentlichen Corona-Wirtschaftshilfen «nicht morgen oder übermorgen, sondern sofort», hieß es am Dienstag in einem Appell des Deutschen Tourismusverbands (DTV), des Deutschen Reiseverbands (DRV) und des Internationalen Bustouristik-Verbands (RDA). Geschehe das nicht, seien «viele Betriebe in ihrer Existenz gefährdet». Denn seit dem 1. Oktober sei es wieder Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden.

„Die am 28. Oktober angekündigten Entschädigungen der finanziellen Ausfälle müssen jetzt schnell und unbürokratisch kommen“, fordert Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). Zugesagt wurde eine Entschädigung in Höhe von 75 beziehungsweise 70 Prozent des Umsatzes im Vorjahresmonat. „Die Betriebe verlassen sich auf das gesprochene Wort der Politik“, so Zöllick und drängt auf umgehende Klarheit zur konkreten Ausgestaltung des Entschädigungsprogramms. „Die Erwartungen der Betriebe dürfen jetzt nicht enttäuscht werden.“ Die Hilfen müssten noch im November fließen. Schnelle Abschlagszahlungen seien unverzichtbar. „Es geht um das Vertrauen von Unternehmern in das gesprochene Wort der Politik.“ Die Entschädigung müsse dabei für alle Unternehmen der Branche unabhängig ihrer Größe gelten. Das EU-Beihilferecht ließe das zu. 

Vor Altmaier hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt, man wolle pragmatische und schnelle Lösungen finden, die nicht für Missbrauch anfällig seien. Man arbeite mit Hochdruck am Ausgleich für jene, die wegen der staatlichen Anordnung ihre geschäftliche Tätigkeit einstellen mussten. Da dies allerdings nicht einfach sei, müsse man sich ein paar Tage Zeit dafür lassen, sagte Merkel nach Angaben von Teilnehmern in der Online-Sitzung der Fraktion.

Bund und Länder hatten sich am 28. Oktober auf weitgehende Beschränkungen für das Gastgewerbe sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen verständigt. So müssen Theater, Konzerthäuser, Kinos und Messen im November schließen. Restaurants dürfen nur noch Speisen außer Haus verkaufen und Hotels lediglich Geschäftsreisende beherbergen. Die betroffenen Firmen, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen sollen entschädigt werden. Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern bekommen 75 Prozent des Umsatzes erstattet, den sie im November 2019 erwirtschafteten. Größere Firmen sollen rund 70 Prozent bekommen. Der Bund rechnet mit Ausgaben von bis zu 10 Milliarden Euro.

Altmaier sagte den Angaben zufolge, die Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium über die Auszahlungsdetails seien bereits sehr weit fortgeschritten. Neben den im jüngsten Bund-Länder- Beschluss erwähnten Branchen, für die es Hilfe geben werde, solle die Regelung auch für Hotels gelten, die dort nicht gesondert erwähnt worden seien. Die Hotels würden zwar nicht geschlossen, hätten aber so gut wie keinen Umsatz mehr.

Im Zusammenhang mit indirekt vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen sei mit dem Finanzministerium geklärt worden, dass hier solche Firmen fallen, die 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen gemacht hätten, die geschlossen hätten, sagte Altmaier demnach. Wenn ein Reinigungsunternehmen etwa vor allem in Restaurants und Hotels gereinigt habe und nun keinen Umsatz mehr habe, solle es so behandelt werden wie seine Kunden. Damit sei relativ klar festgelegt, wie der Kreis der Berechtigten aussehe.

Auch jeder Solo-Selbstständige, der unter diese Regelung falle, solle in vollem Umfang berücksichtigt werden, sagte Altmaier. Dies betreffe auch viele, die im Kunst- und Kulturbereich arbeiteten. Die Beihilfe werde pauschal gewährt, so dass der Solo-Selbstständige sie auch für seinen persönlichen Lebensunterhalt verwenden könne. Angerechnet werde die Überbrückungshilfe II - die für den Zeitraum von September bis Dezember beantragt werden kann - und Kurzarbeitergeld für die betreffende Zeit. (mit Material der dpa)


 

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