Urlaubsreisen ins Ausland bleiben erlaubt

| Politik Politik

Urlaubsreisen ins Ausland werden trotz der Corona-Pandemie auch weiterhin grundsätzlich möglich sein. Ein Regierungssprecher verwies auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Montagabend auf die geltenden Bestimmungen für Reisende. «Eine darüber hinausgehende rechtliche Regelung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant», fügte er hinzu. Ein von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erteilter Prüfauftrag zur möglichen Unterbindung touristischer Reisen gelte derzeit formal als abgeschlossen.

Angesichts der hitzigen Diskussion über Urlaub auf Mallorca hatte die Bundesregierung erwogen, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu unterbinden. Es könne doch nicht sein, dass man nicht in der Lage sei zu verhindern, dass Menschen nach Mallorca fliegen, aber in Flensburg ein 15-Kilometer-Bewegungsradius durchgesetzt werden könne, hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch bei ihren Beratungen mit den Ministerpräsidenten gesagt. Die zuständigen Ressorts wurden gebeten, die juristischen Möglichkeiten zu prüfen. In Belgien und Großbritannien gibt es Ausreiseverbote für touristische Zwecke.

Nachdem Mallorca am 14. März von der Liste der Corona-Risikogebiete gestrichen wurde, boomen Urlaubsbuchungen für die Balearen-Insel. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wurde aufgehoben, weil die Zahl der Neuinfektionen dort unter 50 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gesunken war. Damit wurde der Urlaub auf Mallorca wieder ohne Quarantäne und Testpflicht bei der Rückkehr möglich.

«Die Bundesregierung bittet weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger angesichts der steigenden Infektionszahlen und der damit verbundenen Risiken von Reisen im In- und Ausland abzusehen», erklärte der Regierungssprecher. «Auf die bestehenden Einreisebestimmungen, insbesondere die neue Testnachweispflicht für Beförderungen im Luftverkehr aus dem Ausland sowie auf die Test- und Quarantänepflichten bei der Rückreise aus Risikogebieten, wird verwiesen.»

Zumindest eine generelle Corona-Testpflicht für alle Passagiere, die nach Deutschland fliegen, wurde inzwischen eingeführt und gilt ab Dienstag. Dafür muss man bereits vor dem Start im Abflugland einen Test machen. Wer der Fluggesellschaft keinen Nachweis über ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf nicht in die Maschine einsteigen. Die von Bund und Ländern beschlossenen strengeren Vorgaben sollen vorerst bis einschließlich 12. Mai gelten. Laut Bundesregierung handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, um eine Virus-Ausbreitung durch Urlaubsreisen zu vermeiden. Sie soll auch Passagiere in den Flugzeugen schützen.

Fällt der Corona-Test positiv aus, muss man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben. Schon bisher gab es Testpflichten für Reisende - aber nur bei der Rückkehr aus bestimmten Ländern mit hohen Ansteckungsrisiken, festgelegt nach einer Einstufung durch die Bundesregierung. So muss man einen negativen Test vor der Einreise vorweisen, wenn man aus «Hochinzidenzgebieten» mit besonders vielen Infektionen und aus Gebieten mit neuen Virusvarianten kommt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Der Koordinator für die maritime Wirtschaft und Tourismus, Dr. Christoph Ploß, startet heute seine Tourismus-Sommertour. Vom 1. bis zum 3. September 2025 besucht er wichtige Tourismusstandorte im Westen und Süden der Bundesrepublik.

Anja Karliczek, die Vorsitzende des Tourismus-Ausschusses im Bundestag, bekräftigt die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. In einem Beitrag auf LinkedIn kündigte sie an, dass der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent "im Herbst der Reformen" umgesetzt werden soll.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung, den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Schon jetzt würden Beschäftigte rund 1,2 Milliarden Überstunden leisten – davon 638 Millionen unbezahlt. Besonders betroffen sei das Gastgewerbe.

Die Bundesregierung will, nach Angaben ihres Sucht- und Drogenbeauftragten, das sogenannte begleitete Trinken von Jugendlichen ab 14 Jahren abschaffen. Bereits im Juni hatten die Gesundheitsminister der Länder auf ein Verbot der Praxis gedrängt.

Die US-Regierung erwägt Sanktionen gegen Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Union sowie einzelner Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung des Digital Services Act (DSA) zuständig sind. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf mehrere mit den internen Beratungen vertraute Personen.

Mit ungewöhnlich scharfen Worten hat sich die sich er Geschäftsführer der Benessere-Hotels aus Felsberg in einem offenen Brief an den hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori gewandt. Selbst nicht von Rückforderungen, sieht Günther Klasen die Existenz vieler kleiner Betriebe bedroht. Die Rückforderungen seien für viele der letzte Stoß in den Abgrund.

Baden-Württemberg hat eine neue Regelung eingeführt, die ausländischen Auszubildenden, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehre, den unmittelbaren Übergang in eine Vollzeitbeschäftigung erleichtert. Damit reagiert die Landesregierung auf Kritik aus der Gastronomie- und Hotelleriebranche, insbesondere vom DEHOGA.

In der schwarz-roten Koalition knirscht es vor dem angekündigten «Herbst der Reformen». Laut Bundeskanzler Friedrich Merz müsse sich die Bundesregierung sehr viel stärker auf wirtschafts- und sozialpolitische Themen konzentrieren.

Mehrere Brauereien in Sachsen und Thüringen wurden in den vergangenen Wochen bestreikt. Nach der Einigung im Tarifstreit kann das Bier wieder in vollen Strömen fließen.