Urteil: Arbeitgeber muss Teilzeit mit Ferienpause nicht zustimmen

| Politik Politik

Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, ihre Arbeitszeit zu verringern. Arbeitgeber müssen aber nicht jedem Modell zur Verteilung der Arbeitszeit zustimmen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az. 6 Sa 110/19), auf das der Bund-Verlag verweist.

Im dem Fall ging es um einen Ingenieur in einem Unternehmen in Bayern mit einem schulpflichtigen Kind. Der Mann stellte einen Antrag auf Teilzeitarbeit. Darin sah er vor, das gesamte Jahr Vollzeit zu arbeiten - mit Ausnahme des Monats August, in Bayern Ferienzeit. In dieser Zeit wollte er gar nicht arbeiten.

Nachdem sein Arbeitgeber den Antrag ablehnte, klagte der Mann. Jedoch ohne Erfolg. Das Gericht urteilte, dass betriebliche Gründe gegen die gewünschte Arbeitszeitreduzierung sprechen. Der Arbeitgeber hatte festgelegt, dass Arbeitnehmer zur Ferienzeit im August maximal 10 bis 15 Tage Urlaub nehmen können. Damit sollte sichergestellt werden, dass der Betrieb normal weiterlaufen kann.

Der Teilzeitwunsch des Ingenieurs widersprach dem Konzept aber. Er würde verhindern, dass die anderen Mitarbeiter die gleichen Chancen auf Urlaub im August hätten. Damit überwogen die betrieblichen Gründe das persönliche Interesse des Mannes. Zudem hatte der Ingenieur laut Urteil eine unzulässige Rechtsausübung begangen - weil er mit seinem Teilzeitbegehren die Urlaubswünsche anderer beeinflusste. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Dehoga Niedersachsen warnt vor massiven Schäden für das Gastgewerbe durch angekündigte Streiks im Nah- und Luftverkehr während der Hannover Messe. Verbandspräsident Breuckmann kritisiert den Zeitpunkt der Maßnahmen und fordert eine schnelle Einigung der Tarifparteien.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie von 1.000 Euro. Doch Unternehmensvertreter reagieren genervt.

Die NGG wirft dem DEHOGA Rheinland-Pfalz vor, Tarifverhandlungen einseitig für gescheitert erklärt zu haben. Beide Seiten stellen unterschiedliche Positionen zu Angebot und Forderungen dar.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie. Doch wie viele Arbeitnehmer sie am Ende bekommen, bleibt abzuwarten.

Die Folgen des Iran-Kriegs belasten Autofahrer und Wirtschaft. Mit einer Steuersenkung und einem Krisen-Bonus will die Koalition helfen. Weitere Reformen sollen folgen.

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.