Veranstaltungsbranche erwartet Kündigungswelle im März

| Politik Politik

Zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie steht die Veranstaltungswirtschaft nach Branchenangaben vor einer Kündigungswelle. Hintergrund ist das Auslaufen des Kurzarbeitergelds nach 24 Monaten. «Mehr als drei Viertel der Veranstaltungsunternehmen werden im März 2022 ihre Mitarbeiter kündigen mangels Kurzarbeit», teilte Jan Kalbfleisch, der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft, der Deutschen Presse-Agentur mit.

Er bezog sich auf eine Umfrage, an der sich mehr als 800 Branchenbetriebe beteiligt haben. Demnach sind in zwei Dritteln der Unternehmen seit mehr als 20 Monaten Beschäftigte in Kurzarbeit. Bei knapp der Hälfte der Befragten liegt der Kurzarbeiteranteil über 80 Prozent.

Müssten die Betriebe die Gehälter und Sozialbeiträge wieder voll selbst tragen, fehle der Mehrheit von ihnen das Kapital für den Neustart, erklärte Kalbfleisch. Sie müssten dann Mitarbeiter entlassen, weil sie ihre Kosten nicht decken könnten. Die Unternehmen verlören so wertvolle Fachkräfte.

Die Bundesregierung opfere die Veranstaltungsbranche, kritisierte Kalbfleisch. Derzeit seien wieder nahezu alle Veranstaltungen storniert. Für die mehr als 100 000 Betriebe gebe es keine Besserungsperspektive.

Das Kurzarbeitergeld, das Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit für ihre Mitarbeiter beantragen müssen, soll in Krisenzeiten einen Lohnausfall ausgleichen. In der Corona-Pandemie war der Zugang erleichtert worden. Zuletzt verlängerte die Bundesregierung die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten bis Ende März.

Absagen von Messen, Konzerten, Tagungen und Feiern machen Veranstaltungsausrüstern, Technikern, Künstlern, Messebauern und vielen anderen Beteiligten zu schaffen. Niedrigere Corona-Zahlen im Sommer und Herbst brachten zwar vorübergehend einen Teil des Geschäfts zurück. In den vergangenen Wochen erlebte die Branche nach Verbandsangaben jedoch wieder eine Storno-Welle. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.