Einen Tag nach dem Kabinettsbeschluss zur Halbierung des Westbalkankontingents haben der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) und der DEHOGA Bundesverband die Entscheidung öffentlich kritisiert. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch beschlossen, die jährliche Zahl der Zustimmungen von 50.000 auf 25.000 zu reduzieren. (Tageskarte berichtete) Die beiden Verbände fordern, die bisherige Obergrenze beizubehalten.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom warnen BTW und DEHOGA vor zusätzlichen Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung. Die Westbalkanregelung sei für die Arbeits- und Fachkräftesicherung in der Tourismuswirtschaft von Bedeutung. Das betreffe neben Hotellerie und Gastronomie auch die Freizeit- und Campingwirtschaft sowie den Busverkehr.
Verbände warnen vor zusätzlichen Hürden bei der Personalgewinnung im Tourismus
Die Westbalkanregelung setzt ein verbindliches Arbeitsplatzangebot voraus. Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Arbeitsbedingungen und den Vorrang bevorrechtigter Bewerber. Nach Darstellung der Verbände könne die Begrenzung auf 25.000 Zustimmungen auch Einstellungen verhindern, für die keine bevorrechtigten Bewerber zur Verfügung stünden.
Besonders betroffen seien kleine und mittlere Betriebe, die nur über geringe Personalreserven verfügten.
BTW verweist auf Untersuchungen des IAB und die Bundesagentur für Arbeit
BTW und DEHOGA verweisen in ihrer Erklärung auf die Bundesregierung, die die Westbalkanregelung selbst als „etabliert und bewährt“ bezeichne. Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegten nach Angaben der Verbände stabile Beschäftigungsverhältnisse.
Auch die Bundesagentur für Arbeit spreche sich dafür aus, das jährliche Kontingent bei 50.000 Zustimmungen zu belassen. Eine belastbare Begründung für die Kürzung, die über den Verweis auf den Koalitionsvertrag hinausgehe, liege nach Auffassung der Verbände nicht vor. Ebenso fehle eine Wirkungsanalyse für die Tourismuswirtschaft.
Sven Liebert, Generalseekretär des BTW, kritisiert die Entscheidung: „Wir halbieren eine Regelung, die nachweislich funktioniert, und das mitten im Arbeits- und Fachkräftemangel. Das ist das falsche Signal. Wo Personal fehlt, bleiben Angebote auf der Strecke, vom Hotel über die Gastronomie bis zum Busbetrieb. Wir brauchen ein Kontingent, das sich am Bedarf orientiert, und schnellere, digitale Verfahren statt einer pauschalen Beschränkung.“
DEHOGA fordert stärkere Berücksichtigung des Arbeitskräftebedarfs bei der Steuerung der Erwerbsmigration
Auch Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, wendet sich gegen die beschlossene Reduzierung. Sie verweist auf die Beschäftigung internationaler Arbeitskräfte in Hotels und Restaurants.
„Das Gastgewerbe braucht Arbeitskräfte, keine neuen Hürden. Ohne internationale Teams läuft in vielen Hotels und Restaurants nichts. Wer jetzt bewährte Wege in reguläre Beschäftigung halbiert, verschärft den Personalmangel und schwächt unsere Wirtschaft. Entscheidend ist eine kluge Steuerung der Erwerbsmigration, die den Arbeitskräftebedarf berücksichtigt, Beschäftigung und Wachstum stärkt und zugleich klare Regeln und wirksame Kontrollen sicherstellt.“
BTW und DEHOGA fordern Beibehaltung von mindestens 50.000 jährlichen Zustimmungen
In ihrer gemeinsamen Erklärung fordern die Verbände, das Westbalkankontingent bei mindestens 50.000 Zustimmungen jährlich zu belassen. Perspektivisch solle die Regelung bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Zugleich sprechen sich BTW und DEHOGA für wirksame Kontrollen und bessere Informationen zur Verhinderung von Missbrauch aus. Eine pauschale Mengenbegrenzung lehnen sie als Instrument zur Missbrauchsbekämpfung ab.
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