Verbraucherschutz bei Internetplattformen: Kartellamt fordert mehr Befugnisse

| Politik Politik

Der Präsident der Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, fordert mehr Befugnisse für seine Behörde beim Verbraucherschutz. Mit Blick auf Onlineportale sagte Mundt dem Bonner General-Anzeiger: "Wir möchten gerne Defizite, die wir auf einem Markt feststellen, auch beheben." Beim Verbraucherschutz könne die Bonner Behörde bislang nur Untersuchungen durchführen, ohne eine Befugnis zur Durchsetzung der Ergebnisse. "Bei Internetvergleichsportalen haben wir viele Dinge festgestellt, die wir gerne abstellen würden", erläuterte Mundt. Manche Internetplattformen erweckten bei Verbrauchern den Eindruck, dass sie einen Markt komplett abbilden. Bei Versicherungen oder Hotelportalen sei das aber oft nicht so. Bei Telekommunikation- und Energietarifvergleichen könnten Firmen ganz oben in der Liste erscheinen, wenn sie dafür zahlten. "Hier wollen wir nicht nur aufklären, sondern Verbraucherrechte zügig und zielgerichtet durchsetzen können", so Mundt.

Das Bundeskartellamt hat jüngst den Abschlussbericht seiner Untersuchung zu Vergleichsportalen im Internet vorgelegt. Mit Blick auf die Hotellerie kommentiert das Amt: „Die Reihenfolge des Rankings wird bei Hotels auch von der Höhe der von den verschiedenen Anbietern gezahlten Provision mitbeeinflusst. Stellen die Portale den Empfehlungscharakter eines solchen Rankings heraus, kann dies den Verbraucher in die Irre führen.“ Daran ändern auch die oftmals sehr allgemeinen oder versteckten Hinweise auf die Berücksichtigung der Provisionshöhe nichts. (Tageskarte berichtete).

Ferner hat das Bundeskartellamt im Mai 2019 eine Untersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet. Die Wettbewerbsbehörde will Betreiber von Internet-Portalen befragen, um herauszufinden, welche Bewertungssysteme besonders anfällig für Manipulationen sind. (Tageskarte berichtete)

Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden (vgl. Pressemitteilung vom 12.Juni 2017).

Bei der Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen handelt sich bereits um die dritte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz nach der bereits abgeschlossenen Untersuchung zu Vergleichsportalen (Tageskarte berichtete) und der laufenden Untersuchung zu Smart-TVs (vgl. Pressemitteilung vom 13.Dezember 2017).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.