Ver.di und NGG fordern Aufstockung des Kurzarbeitergelds

| Politik Politik

Angesichts der erwarteten Fortsetzung des Lockdowns fordern die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Bundesregierung auf, das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit einem Netto-Entgelt unter 2.500 Euro auf 90 Prozent bzw. 97 Prozent des letzten Netto-Entgeltes aufzustocken, mindestens aber auf ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro pro Monat.

Von der Fortsetzung des Lockdowns seien insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Dienstleistungsbranchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Veranstaltungswesen, im Handel oder dem Friseurgewerbe betroffen. Branchen, in denen viele Frauen beschäftigt seien, in denen häufig geringe Einkommen erzielt würden und in denen häufig nur in Teilzeit gearbeitet werde. Durch den Lockdown fielen nun auch Trinkgelder weg, auf die die Beschäftigten in manchen Dienstleitungsberufen zählen konnten.

„Die Fortsetzung der strengen Corona-Schutzmaßnahmen ist derzeit angesichts des Infektionsgeschehens und der angespannten Lage im Gesundheitswesen unvermeidlich. Der Lockdown darf aber nicht zur Verarmung ganzer Berufsgruppen führen. Daher muss die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld für die besonders betroffenen Beschäftigten aufstocken“, forderten gemeinsam der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke und der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler.

Auch die vorgesehenen Überbrückungshilfen für die vom Lockdown weiterhin betroffenen Unternehmen seien unzureichend, so die Gewerkschaftsvorsitzenden weiter. “In der Folge sind hunderttausende Arbeitsplätze in der Dienstleistungswirtschaft akut gefährdet. Angesichts der Umsatzausfälle im hohen zweistelligen Milliardenbereich geht insbesondere die Deckelung der Zuschüsse für einzelne - durchaus bundesweit aktive - Unternehmen auf maximal 500.000 Euro pro Unternehmen völlig an der Realität vorbei.“

“Es braucht jetzt eine an den Realitäten der betroffenen Dienstleistungsbranchen orientierte wirksame Unterstützung und zügige Zahlungen, notfalls als Abschlagszahlungen – andernfalls drohen eine Pleitewelle und Arbeitslosigkeit”, sagten Zeitler und Werneke. 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.