Verlängerte Überbrückungshilfe: Bundesregierung stellt FAQs online

| Politik Politik

Nachdem die Überbrückungshilfe III Plus wie berichtet bis Ende des Jahres verlängert wurde, haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen jetzt auch die zugehörigen FAQs aktualisiert. Es handelt sich ganz überwiegend um redaktionelle Änderungen. Die bisherigen materiellen Regelungen der Überbrückungshilfe 3 Plus gelten also unverändert weiter. Wichtige Informationen sind:

Antragsfrist für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus (Frage 3.7.):

Erstanträge und Änderungsanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Eine Antragstellung ist nur einmal möglich. Änderungsanträge sind hierbei ausgenommen.

Rückwirkende Anträge für die ersten drei Phasen der Überbrückungshilfe können im Rahmen der vierten Phase nicht gestellt werden.

Was zu beachten ist, wenn die Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus in Anspruch genommen wird (Frage 3.20):

Aufgrund der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus von Oktober bis Dezember 2021 können Änderungsanträge zum Zwecke der Inanspruchnahme der verlängerten Förderung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für Monate im Zeitraum Juli bis September 2021 gestellt haben, der bewilligt oder teilbewilligt wurde.

Was bei einer Geschäftsaufgabe bzw. Insolvenz zu beachten ist (Frage 5.1):

Wird die Überbrückungshilfe III Plus nur für Monate im Zeitraum Juli bis September 2021 beantragt, sind die Zuschüsse zurückzuzahlen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die Geschäftstätigkeit vor dem 30. September 2021 dauerhaft einstellt. Wird die Überbrückungshilfe III Plus hingegen auch für mindestens einen Monat im Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragt, sind die Zuschüsse zurückzuzahlen, wenn der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit vor dem 31. Dezember 2021 dauerhaft einstellt. Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder das Insolvenzverfahren angemeldet haben, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit zwar nach dem oben genannten Stichtag (30. September 2021 beziehungsweise 31. Dezember 2021), jedoch vor Auszahlung der Zuschüsse dauerhaft einstellt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.

Der Dehoga Niedersachsen warnt vor massiven Schäden für das Gastgewerbe durch angekündigte Streiks im Nah- und Luftverkehr während der Hannover Messe. Verbandspräsident Breuckmann kritisiert den Zeitpunkt der Maßnahmen und fordert eine schnelle Einigung der Tarifparteien.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie von 1.000 Euro. Doch Unternehmensvertreter reagieren genervt.