Verpackungssteuer: Bremen verschiebt Start

| Politik Politik

Die für Anfang kommenden Jahres geplante Steuer auf Einweggeschirr in Bremen wird erst später in Kraft treten. Ziele seien nach wie vor die rechtssichere Einführung und eine für alle Seiten möglichst unkomplizierte und nachhaltige Umsetzung, sagte eine Sprecherin von Umweltsenatorin Henrike Müller (Grüne) der Mediengruppe Kreiszeitung. Das gelinge aber nicht wie geplant zum 1. Januar 2026.

Vor allem für kleinere gastronomische Betreibe sei die Umstellung auf Mehrweggeschirr aller Voraussicht nach mit logistischen und finanziellen Mehrbelastungen verbunden. Deswegen sollten vor dem Gesetzgebungsverfahren die Träger öffentlicher Belange Stellung beziehen. 

Förderprogramm geplant

Der Bremer Senat wolle außerdem die wirtschaftlichen Auswirkungen abmildern und plane ein spezielles Förderprogramm Mehrweg. Damit solle etwa die Anschaffung von Mehrweggeschirr oder von Spülmaschinen unterstützt werden, hieß es. Bremen werde voraussichtlich 250.000 Euro zur Verfügung stellen. 

Schon seit 2024 gilt in Bremen ein weitreichendes Mehrweggebot für Veranstaltungen. Die Einführung der Verpackungssteuer soll die Verwendung von Einwegverpackungen deutlich reduzieren. 

Tübingen ist Vorbild

Vorbild ist die Steuer auf Einwegverpackungen in Tübingen. Dort seien von 110 geförderten Betreiben rund 53.000 Euro in Anspruch genommen worden. Zwar gebe es noch keine Prognose zur Zahl förderberechtigter Unternehmen im Land Bremen, nach Einschätzung des Senats dürften die 250.000 Euro vollständig abgerufen werden, hieß es (Tageskarte berichtete). (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.