Versicherungsschutz bei Schließung von Betrieben: Fragen und Antworten

| Politik Politik

Für den Fall, dass der Betrieb geschlossen wird, haben viele Untern in den letzten Jahren Versicherungen abgeschlossen. Viele Unternehmer fühlten sich gut abgesichert, doch wird die Erwartungshaltung von vielen Versicherungen derzeit nicht erfüllt (Tageskarte berichtete). Sie teilen den Betrieben mit, dass kein Versicherungsschutz für diesen Fall besteht und/oder beharren auf einer Einzelverfügung der zuständigen kommunalen Behörde.

Der DEHOGA teilt mit, dass er mit Hochdruck an der Klärung der Rechtslage arbeite. Da die Versicherungsverträge unterschiedlich ausgestaltet sind und die Rechtslage komplex ist, können der Verband heute für eine Vielzahl von Verträgen keine abschließende Auskunft geben, möchten nachstehend zu den relevanten Fragen Antworten geben bzw. den aktuellen Sachstand vermitteln.

1. Können die Versicherungen darauf bestehen, dass der Unternehmer eine Einzelverfügung der zuständigen lokalen Behörde beibringen muss oder reicht eine Allgemeinverfügung aus?

Vor einer Woche hat der DEHOGA auch die Politik eingeschaltet, um auf die Versicherungsgesellschaften Einfluss zu nehmen, dass die Allgemeinverfügungen akzeptiert werden. Die oftmals für die Ausstellung zuständigen Gesundheitsämter werden in der derzeitigen Corona Krise für andere Aufgaben benötigt als für die Ausstellung unzähliger Einzelverfügungen. Wir sind zuversichtlich, dass wir sehr zeitnah dazu eine hoffentlich befriedigende Auskunft der Versicherungswirtschaft erhalten.

2. Wie ist die Rechtslage bei den Versicherungsverträgen, die eine Vielzahl von Krankheiten/Krankheitserregern explizit aufführen, aber das Corona-Virus nicht erwähnt ist?

Die Versicherungsgesellschaften lehnen in diesen Fällen derzeit noch eine Zahlung ab, da Corona nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages ist. Dies ist aus Sicht der betroffenen Hoteliers und Gastronomen völlig unbefriedigend, da bei Abschluss des Versicherungsvertrages das Corona-Virus nicht bekannt war und aus diesem Grund in keinem Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Auch dieses Problem ist an die Politik, unter anderem an die Wirtschaftsminister der Länder, herangetragen worden. Unabhängig davon steht der DEHOGA Bundesverband in Kontakt mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie die DEHOGA Landesverbände in teilweise intensiven Gesprächen mit den in ihrem Verbandgebiet beheimateten Versicherungsgesellschaften und/oder Versicherungsmaklern.

3. Was ist zu tun?

Diese Situation ist eine völlig unbefriedigende. Sie trifft tausende Betriebe. Eine Prozesslawine mit allen damit verbundenen Kosten in diesen Zeiten gilt es in jedem Fall zu verhindern. Aus diesem Grund werden wir weiterhin versuchen mit der Versicherungswirtschaft eine Klärung herbeizuführen. Sollte dies nicht innerhalb der nächsten Tage zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, verbliebe in der Tat nur der Klageweg. Gerne werden wir dann Möglichkeiten prüfen, ein Musterverfahren über den DEHOGA Bundesverband in die Wege zu leiten.

4. Handlungsbedarf für Betroffene

Dessen ungeachtet, sollten alle Betriebe, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, eine Schadensanzeige an ihre Versicherung richten, damit etwaige Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag aufgrund unterlassener oder verspäteter Schadensanzeige nicht verwirkt werden.

Es ist also gegenüber der Versicherung die Betriebsschließung anzuzeigen und unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern.

Ein Muster für eine Schadensanzeige bei der Versicherung finden Unternehmer hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.