Verwaltungsgerichtshof urteilt im Streit um Einsicht in lebensmittelrechtliche Kontrollen

| Politik Politik

Verbraucher im Südwesten können, nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen in Betrieben verlangen. Es bestünden keine rechtlichen Gründe, die von den Verwaltungsbehörden beabsichtigte Übermittlung von Informationen zu Lebensmittelkontrollen in Supermärkten und Bäckereien vorläufig zu stoppen. Die in sieben Verfahren von Betreibern gestellten Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz hatten keinen Erfolg, wie der VGH in zweiter und letzter Instanz weiter mitteilte.

Die Betreiber hatten ihre bei Gericht gestellten Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz unter anderem damit begründet, dass die beabsichtigte Informationserteilung gesetzes- und verfassungswidrig sei, insbesondere ihre grundrechtlich verbürgte Berufsfreiheit verletze, aber auch gegen europäisches Recht verstoße.

Hintergrund ist ein Auskunftsersuchen von Privatpersonen mit Hilfe der Internetplattform «Topf Secret», die unter anderem von der Verbraucherorganisationen «Foodwatch» betrieben wird. Sie wandten sich auf Basis des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) an die jeweils zuständige Verwaltungsbehörde, um Ergebnisse der beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen in einem von ihnen angegebenen Betrieb zu erhalten.

Aus den Begründungen der Beschlüsse geht hervor, dass der VGH den von den Betreibern vorgebrachten Argumenten insgesamt nicht gefolgt ist: Zu Recht seien die Verwaltungsbehörden davon ausgegangen, dass die Privatpersonen einen Anspruch auf Zugang zu den von ihnen begehrten Informationen haben. Ein Verstoß gegen Verfassungs- oder Europarecht könne nicht festgestellt werden.

Für den individuellen Informationszugangsanspruch sei es rechtlich unerheblich, dass eine Privatperson bei der Antragstellung durch die Internetplattform „Topf Secret“ unterstützt werde. Der Anspruch hänge nach dem VIG auch nicht von einer mutmaßlichen Weiterverwendung der so erlangten Informationen durch die Privatpersonen ab. Die Weiterverwendung rechtmäßig erlangter Informationen sei europarechtlich und bundesgesetzlich getrennt von der Frage des Informationszugangs geregelt. Danach sei allein die jeweilige Privatperson für eine Weiterverwendung verantwortlich, wobei eine Weiterverwendung - jedenfalls im Grundsatz - auch zulässig sei. Sehe sich ein Filialbetreiber durch eine Veröffentlichung auf der Internetplattform „Topf Secret“ in seinen Rechten verletzt, so stünde ihm der Weg zu den Zivilgerichten offen.

„Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zerpflückt in aller Deutlichkeit die Argumente, die regelmäßig von der Gastro-Lobby gegen Topf Secret ins Feld geführt werden. Nun ist höchstrichterlich bestätigt: Bürgerinnen und Bürger haben einen Rechtsanspruch auf die Hygiene-Kontrollergebnisse“, kommentierte Rauna Bindewald von foodwatch das Urteil. 

Ingrid Hartges vom DEHOGA Bundesverband weist hingegen darauf hin, dass es eine Vielzahl weiterer Verfahren in Sachen «Topf Secret» in anderen Bundesländern gebe. «Uns liegen knapp 80 Beschlüsse und Urteile von Verwaltungsgerichten vor, die vielfach auch noch nicht rechtskräftig sind«», so Hartges. Die Mehrzahl der Entscheidungen sei bislang zugunsten der Betriebe ausgefallen. Nunmehr bleibe abzuwarten wie die Oberverwaltungsgerichte der anderen Bundesländer entscheiden würden. Es bleibe zu hoffen, dass eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts für endgültige Klarheit sorgt. «Es kann nicht sein, dass die Behörden nur unter bestimmten klar definierten Voraussetzungen die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen veröffentlichen dürfen, dagegen über das Portal „Topf Secret“ alle Ergebnisse schrankenlos veröffentlicht werden. Dieser Widerspruch bedarf einer abschließenden Klärung», so Ingrid Hartges abschließend.  

Die im Beschwerdeverfahren ergangenen Beschlüsse des VGH sind nicht anfechtbar.

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.

Die Gewerkschaft NGG hat ihre Empfehlungen für die Tarifverhandlungen 2026 veröffentlicht und fordert Entgeltsteigerungen von 4 bis 6 Prozent sowie konkrete Verbesserungen für Auszubildende.

Wie der AfD begegnen? Der Verband der Familienunternehmer will sich für Gespräche mit der AfD öffnen. Das sorgt für scharfe Diskussionen in Politik und Wirtschaft. Caroline von Kretschmann, Inhaberin des Luxushotels Europäischer Hof in Heidelberg, die im Präsidium der Familienunternehmer sitzt, bezieht deutlich Stellung – auch klar abweichend von der Verbandslinie.

Der Stadtrat von Kaiserslautern hat mehrheitlich die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer abgelehnt. Die Steuer sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 auf Gästeübernachtungen erhoben werden.

Schleswig-Holsteins Gastronomie kämpft laut dem FDP-Fraktionschef mit steigenden Kosten. Er hofft auf Entlastungen durch weniger Bürokratie und niedrigere Mehrwertsteuer und fordert ein klares Signal.

Der Hotelverband Deutschland und der Handelsverband Deutschland warnen vor den Folgen einer geplanten EU-Regulierung, die das bedingungslose Rückerstattungsrecht auf händler-initiierte Kartenzahlungen ausweiten könnte.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Neufassung des Landesgaststättengesetzes beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt zu grundlegenden Vereinfachungen für Gastgewerbebetriebe in Baden-Württemberg.

Das Verbot der Bettensteuer in Bayern bleibt bestehen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Staatsregierung freut sich - aber der Streit könnte bald an anderer Stelle weitergehen.

Weniger als jede zweite in Deutschland verkaufte Weinflasche stammt aus heimischer Produktion. Wie kann hiesiger Wein mehr ins Rampenlicht gerückt werden? Ein Treffen im Kloster Eberbach soll helfen.

Die Dorfkneipen in Brandenburg sollten nach Ansicht von Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) angesichts existenzieller Probleme unterstützt werden - doch wann ist offen. Die CDU-Opposition dringt hingegen auf schnelle Hilfe.