Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.
Die Verhandlungen betreffen sechs Musterverfahren zu den damaligen Fördergeldern für Kleinbetriebe und Selbstständige. Diese Musterprozesse, für die der VGH laut Berichten der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Stuttgarter Nachrichten“ auch den 7. Oktober als Verhandlungstag terminiert hat, könnten die Richtung für zahlreiche weitere anhängige Klagen vorgeben.
Rund 1.400 Klageverfahren in erster Instanz anhängig
Derzeit sind noch 1.400 Klageverfahren gegen die L-Bank in erster Instanz anhängig. Mehr als 1.200 dieser Verfahren wurden ruhend gestellt, um die Entscheidungen der nächsten Instanz, also des VGH, abzuwarten.
Die Kläger hatten in den vorausgegangenen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg erfolgreich gegen die Rückforderungsbescheide geklagt. Demnach haben entweder die Landeskreditbank oder die betroffenen Unternehmen gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt.
Hintergrund der Corona-Soforthilfe
Die Soforthilfe wurde im Frühjahr 2020 an notleidende Betriebe ausgezahlt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Insgesamt wurden seinerzeit Fördergelder in einem Volumen von 2,28 Milliarden Euro gewährt.
Der DEHOGA Baden-Württemberg hat angekündigt, zeitnah über alle relevanten Entwicklungen zu berichten.













