VGH verhandelt: Musterverfahren zur Corona-Soforthilfe könnten 1.400 Klagen beeinflussen

| Politik Politik

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Die Verhandlungen betreffen sechs Musterverfahren zu den damaligen Fördergeldern für Kleinbetriebe und Selbstständige. Diese Musterprozesse, für die der VGH laut Berichten der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Stuttgarter Nachrichten“ auch den 7. Oktober als Verhandlungstag terminiert hat, könnten die Richtung für zahlreiche weitere anhängige Klagen vorgeben.

Rund 1.400 Klageverfahren in erster Instanz anhängig

Derzeit sind noch 1.400 Klageverfahren gegen die L-Bank in erster Instanz anhängig. Mehr als 1.200 dieser Verfahren wurden ruhend gestellt, um die Entscheidungen der nächsten Instanz, also des VGH, abzuwarten.

Die Kläger hatten in den vorausgegangenen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg erfolgreich gegen die Rückforderungsbescheide geklagt. Demnach haben entweder die Landeskreditbank oder die betroffenen Unternehmen gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt.

Hintergrund der Corona-Soforthilfe

Die Soforthilfe wurde im Frühjahr 2020 an notleidende Betriebe ausgezahlt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Insgesamt wurden seinerzeit Fördergelder in einem Volumen von 2,28 Milliarden Euro gewährt.

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat angekündigt, zeitnah über alle relevanten Entwicklungen zu berichten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Koordinator für die maritime Wirtschaft und Tourismus, Dr. Christoph Ploß, startet heute seine Tourismus-Sommertour. Vom 1. bis zum 3. September 2025 besucht er wichtige Tourismusstandorte im Westen und Süden der Bundesrepublik.

Anja Karliczek, die Vorsitzende des Tourismus-Ausschusses im Bundestag, bekräftigt die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. In einem Beitrag auf LinkedIn kündigte sie an, dass der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent "im Herbst der Reformen" umgesetzt werden soll.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung, den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Schon jetzt würden Beschäftigte rund 1,2 Milliarden Überstunden leisten – davon 638 Millionen unbezahlt. Besonders betroffen sei das Gastgewerbe.

Die Bundesregierung will, nach Angaben ihres Sucht- und Drogenbeauftragten, das sogenannte begleitete Trinken von Jugendlichen ab 14 Jahren abschaffen. Bereits im Juni hatten die Gesundheitsminister der Länder auf ein Verbot der Praxis gedrängt.

Die US-Regierung erwägt Sanktionen gegen Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Union sowie einzelner Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung des Digital Services Act (DSA) zuständig sind. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf mehrere mit den internen Beratungen vertraute Personen.

Mit ungewöhnlich scharfen Worten hat sich die sich er Geschäftsführer der Benessere-Hotels aus Felsberg in einem offenen Brief an den hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori gewandt. Selbst nicht von Rückforderungen, sieht Günther Klasen die Existenz vieler kleiner Betriebe bedroht. Die Rückforderungen seien für viele der letzte Stoß in den Abgrund.

Baden-Württemberg hat eine neue Regelung eingeführt, die ausländischen Auszubildenden, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehre, den unmittelbaren Übergang in eine Vollzeitbeschäftigung erleichtert. Damit reagiert die Landesregierung auf Kritik aus der Gastronomie- und Hotelleriebranche, insbesondere vom DEHOGA.

In der schwarz-roten Koalition knirscht es vor dem angekündigten «Herbst der Reformen». Laut Bundeskanzler Friedrich Merz müsse sich die Bundesregierung sehr viel stärker auf wirtschafts- und sozialpolitische Themen konzentrieren.

Mehrere Brauereien in Sachsen und Thüringen wurden in den vergangenen Wochen bestreikt. Nach der Einigung im Tarifstreit kann das Bier wieder in vollen Strömen fließen.

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.