Viele europäische Länder besteuern Zucker. Was sind die Folgen?

| Politik Politik

Die Bundesregierung will eine Zuckersteuer auf Softdrinks einführen. Was sind die Folgen für die Gesundheit der Menschen, das Gesundheitssystem und den Staatshaushalt? Etwa die Hälfte der EU-Staaten besteuert den Zuckeranteil in Getränken bereits. Der Blick in die Länder zeigt: Eine Steuer kann den Zuckeranteil in Getränken senken und die Gesundheit der Menschen verbessern. Das klappt mal besser, mal schlechter.

Großbritannien: Zucker in Softdrinks halbiert

In Großbritannien wird eine gestaffelte Zuckersteuer auf Getränke erhoben. Die «Soft Drinks Industry Levy» ist seit 2018 in Kraft. Seit dem 1. April dieses Jahres liegt die Abgabe für Getränke mit einem Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm pro 100 Milliliter bei 20,8 Pence (24,3 Cent) pro Liter. Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden.

Viele Hersteller von zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken haben seit der Ankündigung der Pläne ihre Rezepturen angepasst: Der Zuckergehalt in Softdrinks ist laut Regierungsangaben von 2015 bis 2024 insgesamt um 47 Prozent gesunken. Studien legen nahe, dass durch die Steuer Übergewicht seltener werden könnte, einen eindeutigen kausalen Zusammenhang belegen sie aber nicht.

Eine Ausweitung der Zuckersteuer wird immer wieder diskutiert. Ab dem 1. Januar 2028 soll die Steuer auch für milchbasierte Getränke gelten – etwa Milchshakes, Kaffeegetränke und Milchersatzgetränke.

 

Frankreich: Regierung erhöht Zuckersteuer noch einmal

Frankreich hat bereits 2012 eine Zuckersteuer, die «taxe soda», eingeführt. Seitdem wurde die Abgabe mehrfach verändert, zuletzt im vergangenen Jahr. Mittlerweile gibt es drei Preisstufen: Auf Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden 4 Cent pro Liter fällig, bei 5 bis 8 Gramm sind es 21 Cent pro Liter und bei mehr als 8 Gramm 36 Cent. Auch Getränke mit synthetischen Süßstoffen werden je nach Süße besteuert.

Die Einnahmen kommen der Krankenversicherung für Beschäftigte in der Landwirtschaft zugute. Die Wirkung der Steuer hielt sich bislang allerdings in Grenzen. Getränkepreise stiegen um wenige Cent, der Zuckergehalt wurde zumeist nicht angepasst und der Konsum von Zucker ging nur marginal zurück, wie der Sozialausschuss der französischen Nationalversammlung 2023 in einem Bericht schrieb. Wie sich die jüngste Reform der Steuer mit nun deutlich höheren Abgaben auswirkt, ist noch unklar.

Portugal: Konsum süßer Getränke geht zurück

Nach einer 2020 im Fachmagazin «Plos Medicine» veröffentlichten Studie britischer und portugiesischer Wissenschaftler wurde nach der Einführung der Sondersteuer ein Rückgang der Nachfrage nach besonders zuckerhaltigen Getränken festgestellt. Der Absatz solcher Erfrischungsgetränke sei um 6,6 Millionen Liter pro Jahr, das entspricht 21 Prozent, zurückgegangen. Zudem hätten Hersteller den Zuckergehalt ihrer Produkte gesenkt, um in eine niedrigere Steuerklasse zu kommen. 

Die Einnahmen aus der Sondersteuer flossen zunächst in das staatliche Gesundheitssystem, insgesamt waren es seit 2017 mehr als 533 Millionen Euro. Inzwischen entschied die Regierung in Lissabon aber, die Mittel direkt im Staatshaushalt zu verbuchen.

Ungarn: «Chips-Steuer» auf Softdrinks und Süßwaren

Das Land führte bereits 2011 unter dem damaligen Ministerpräsidenten Viktor Orban eine sogenannte «Chips-Steuer» ein. Sie wird auf salzige Snacks, zuckerhaltige Süßwaren, zuckerhaltige Erfrischungsgetränke und weitere vorverpackte süße Produkte erhoben. Andere ungesunde Lebensmittel wie den fettreichen Bauernspeck und Schnaps hingegen ließ der rechtsgerichtete Regierungschef, der im April abgewählt wurde, sogar steuerlich fördern. 

Die Einnahmen aus der «Chips-Steuer» fließen in den staatlichen Krankenversicherungsfonds. Die Lenkungswirkung der Abgabe blieb hingegen begrenzt. Eine Langzeitstudie für 2010 bis 2018 wies zwar zunächst Rückgänge beim Konsum der betroffenen Produkte nach. Später aber sei ihr Verbrauch wieder gestiegen, nachdem sich das verfügbare Einkommen der Bevölkerung erhöht hatte. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.