Was das Tariftreuegesetz für Hoteliers und Gastronomen bedeutet

| Politik Politik

Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das neue Tariftreuegesetz verabschiedet, das Unternehmen bei der Vergabe von Bundesaufträgen zur Einhaltung spezifischer tariflicher Arbeitsbedingungen verpflichtet. Wie der Dehoga Bundesverband mitteilt, sieht die Branchenvertretung die Neuregelung weiterhin kritisch, da trotz punktueller Entschärfungen erhebliche Bürokratielasten auf das Gastgewerbe zukommen. Die Regelung betrifft laut den vorliegenden Informationen Bau- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 50.000 Euro, während reine Lieferleistungen nach den jüngsten Änderungen aus dem Gesetzestext gestrichen wurden.

Bundesgeschäft an Tarifbedingungen geknüpft

Für die Hotellerie ergeben sich aus der Gesetzeslage konkrete Anwendungsbereiche, die unmittelbar das Kerngeschäft betreffen. Laut Angaben des Verbandes fallen der Einkauf von Zimmerkontingenten für Reisen von Bundesbediensteten sowie die Durchführung von Tagungen und Veranstaltungen für den Bund unter die neuen Vorgaben. Ebenso betroffen ist der Betrieb von Mitarbeiterrestaurants in Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden. Während die Abgrenzung im Bereich des Caterings laut Dehoga schwierig bleibt, da weder das Gesetz noch die Erläuterungen des Bundesministeriums für Arbeit eine präzise Definition enthalten, dürfte die Ausgestaltung des jeweiligen Vertrages maßgeblich für die Einstufung sein. Ausgenommen vom Gesetz bleiben Direktaufträge ohne förmliches Vergabeverfahren sowie Aufträge mit einer Gesamtdauer von maximal zwei Monaten.

Komplexitätsfalle: Regionale Unterschiede und Verordnungen

Die einzuhaltenden Standards werden künftig durch Rechtsverordnungen des Bundesarbeitsministeriums festgesetzt, sofern ein Sozialpartner dies beantragt. Diese Verordnungen umfassen wesentliche Aspekte wie die Entlohnung, Urlaubsansprüche, Höchstarbeitszeiten sowie Ruhepausen und Mindestruhezeiten. Bestehende Tarifregelungen dürfen dabei nur unverändert übernommen werden. Da im Gastgewerbe oft unterschiedliche regionale Tarifverträge existieren, ist laut Einschätzung des Verbandes mit der Erstellung sehr komplexer Verordnungen zu rechnen. Statistisch gesehen gewinnen die regionalen Differenzen in der Tarifstruktur damit eine neue Gewichtung für bundesweite Ausschreibungen. Diese Vorgaben erstrecken sich zudem auf eingesetzte Nachunternehmer und Leiharbeitsbetriebe.

Neue Prüfinstanz kontrolliert die Betriebe

Unternehmen müssen für die Erteilung eines Auftrages nicht zwingend tarifgebunden sein, sind jedoch verpflichtet, den eingesetzten Beschäftigten für die Dauer der Leistungserbringung die festgesetzten Bedingungen zu gewähren. Zur Überwachung der Einhaltung wird eine spezielle Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet. Auftragnehmer tragen die Beweislast und müssen die Einhaltung des Tariftreueversprechens umfassend dokumentieren. Eine Befreiung von dieser Nachweispflicht ist durch ein Zertifizierungsverfahren möglich, welches tarifgebundenen Arbeitgebern das entsprechende Zertifikat ausstellt. Bei Abweichungen, etwa durch einen bestehenden Haustarifvertrag, wird das Zertifikat unter Ausweis dieser Differenzen erteilt.

Obwohl die vorgenommenen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren die bürokratische Belastung laut Dehoga teilweise abmildern, bleiben die zusätzlichen Kontrollpflichten ein zentraler Kritikpunkt. Nach der aktuellen Planung ist ein Inkrafttreten des Gesetzes noch innerhalb des ersten Quartals 2026 geplant.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.