Was der erweiterte Verlustrücktrag für Unternehmen bedeutet

| Politik Politik

Die große Koalition greift Unternehmen mit Verlusten durch die Corona-Krise stärker unter die Arme. Durch einen erweiterten Verlustrücktrag sollen sie coronabedingte Verluste in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln - auf maximal 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung.

Auch der DEHOGA hatte sich für die nun beschlossene Erweiterung des Verlustrücktrags stark gemacht. „Die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung ist definitiv zu begrüßen“, erklärte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Auch dies sei ein Kompromiss der Koalitionäre. „Die Erweiterung bezüglich der Höhe wie auch die rückwirkende Geltendmachung war leider nicht konsensfähig.“

Kosten unter einer Milliarde Euro

Die Kosten des vom Koalitionsausschuss beschlossenen erweiterten Verlustrücktrags für Unternehmen belaufen sich nach Angaben von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auf voraussichtlich weniger als eine Milliarde Euro. Das gehe aus den Schätzungen hervor, die ihm vorlägen, sagte im Deutschlandfunk. 

«Wir tasten uns gewissermaßen ein bisschen vor», sagte Scholz. Man habe in einem ersten Schritt rund 96 Prozent der Unternehmen entlastet. «Jetzt geht es um ein paar Weitere. Und wir versuchen gewissermaßen rauszufinden, wo das wirtschaftlich vertretbar ist, ohne dass die Finanzierungsgrundlagen kaputt gehen.»

Angesprochen auf ein mögliches erneutes Aussetzen der Schuldenbremse sagte Scholz: «Wir werden zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten mobilisieren müssen, wenn wir nicht ganz falsche Entscheidungen treffen wollen.» Dazu gehöre etwa, sozialstaatliche Infrastrukturen und Leistungen zu kürzen. «Wir sind froh, dass wir ein gutes Gesundheitswesen haben. Es wäre ja verdammt dumm, wenn wir das jetzt zusammenstreichen würden. Das werde ich in jedem Fall verhindern.»

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.

Die Gewerkschaft NGG hat ihre Empfehlungen für die Tarifverhandlungen 2026 veröffentlicht und fordert Entgeltsteigerungen von 4 bis 6 Prozent sowie konkrete Verbesserungen für Auszubildende.

Wie der AfD begegnen? Der Verband der Familienunternehmer will sich für Gespräche mit der AfD öffnen. Das sorgt für scharfe Diskussionen in Politik und Wirtschaft. Caroline von Kretschmann, Inhaberin des Luxushotels Europäischer Hof in Heidelberg, die im Präsidium der Familienunternehmer sitzt, bezieht deutlich Stellung – auch klar abweichend von der Verbandslinie.

Der Stadtrat von Kaiserslautern hat mehrheitlich die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer abgelehnt. Die Steuer sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 auf Gästeübernachtungen erhoben werden.

Schleswig-Holsteins Gastronomie kämpft laut dem FDP-Fraktionschef mit steigenden Kosten. Er hofft auf Entlastungen durch weniger Bürokratie und niedrigere Mehrwertsteuer und fordert ein klares Signal.

Der Hotelverband Deutschland und der Handelsverband Deutschland warnen vor den Folgen einer geplanten EU-Regulierung, die das bedingungslose Rückerstattungsrecht auf händler-initiierte Kartenzahlungen ausweiten könnte.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Neufassung des Landesgaststättengesetzes beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt zu grundlegenden Vereinfachungen für Gastgewerbebetriebe in Baden-Württemberg.