Wer legt den Mindestlohn fest? DEHOGA für rechtliche Überprüfung

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Bislang wurde der Mindestlohn von einer Kommission festgelegt. Nun plant die Regierungskoalition, die Höhe des Lohnes gesetzlich, zunächst auf 12 Euro, festzuschreiben. Der DEHOGA Bundesverband hält dies für einen Eingriff in die Tarifautonomie und spricht sich für eine juristische Überprüfung aus.

Zum 1. Januar ist der Mindestlohn auf 9,82 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Das sind 22 Cent mehr als zuvor. Einen weiteren Anstieg ab 1. Juli 2022 um 63 Cent auf dann 10,45 Euro hatte die Mindestlohnkommission ebenfalls beschlossen.

Der Koalitionsvertrag sieht jedoch vor, dass der Mindestlohn noch in diesem Jahr auf 12 Euro angehoben werden soll. Bundeskanzler Scholz kündigte bereits eine zügige Umsetzung dieses Vorhabens an. Wegen des „massiven Eingriffs in die Tarifautonomie“ prüft nun jedoch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine Klage gegen dieses Vorhaben. Denn mit dem geplanten Gesetz werde die Tarifautonomie ausgehebelt, so der Verband. Damit teilt die BDA die Kritik und Argumente des DEHOGA Bundesverbandes.

Es stehe zu befürchten, so der DEHOGA, dass es künftig vor jeder Bundestagswahl einen Überbietungswettbewerb der Parteien in Sachen Mindestlohn geben wird, wenn „erst einmal das bewährte Verfahren der Entscheidung zu Mindestlohnanpassungen über die Mindestlohnkommission ausgehebelt“ worden sei. Das Risiko sei groß, dass es nicht bei einem einmaligen politischen Eingriff bleibe. „Es ist deshalb richtig und legitim, die gesetzliche Mindestlohnanhebung juristisch zu prüfen“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.


 

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