Wer legt den Mindestlohn fest? DEHOGA für rechtliche Überprüfung

| Politik Politik

Bislang wurde der Mindestlohn von einer Kommission festgelegt. Nun plant die Regierungskoalition, die Höhe des Lohnes gesetzlich, zunächst auf 12 Euro, festzuschreiben. Der DEHOGA Bundesverband hält dies für einen Eingriff in die Tarifautonomie und spricht sich für eine juristische Überprüfung aus.

Zum 1. Januar ist der Mindestlohn auf 9,82 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Das sind 22 Cent mehr als zuvor. Einen weiteren Anstieg ab 1. Juli 2022 um 63 Cent auf dann 10,45 Euro hatte die Mindestlohnkommission ebenfalls beschlossen.

Der Koalitionsvertrag sieht jedoch vor, dass der Mindestlohn noch in diesem Jahr auf 12 Euro angehoben werden soll. Bundeskanzler Scholz kündigte bereits eine zügige Umsetzung dieses Vorhabens an. Wegen des „massiven Eingriffs in die Tarifautonomie“ prüft nun jedoch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine Klage gegen dieses Vorhaben. Denn mit dem geplanten Gesetz werde die Tarifautonomie ausgehebelt, so der Verband. Damit teilt die BDA die Kritik und Argumente des DEHOGA Bundesverbandes.

Es stehe zu befürchten, so der DEHOGA, dass es künftig vor jeder Bundestagswahl einen Überbietungswettbewerb der Parteien in Sachen Mindestlohn geben wird, wenn „erst einmal das bewährte Verfahren der Entscheidung zu Mindestlohnanpassungen über die Mindestlohnkommission ausgehebelt“ worden sei. Das Risiko sei groß, dass es nicht bei einem einmaligen politischen Eingriff bleibe. „Es ist deshalb richtig und legitim, die gesetzliche Mindestlohnanhebung juristisch zu prüfen“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung will den Start des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung verschieben. Eine Verbändeallianz fordert, die geplante Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel zu streichen.

Ärgernis Verpackungssteuer: Sie sorgt in Freiburg für Unmut. Teile des Gemeinderates wollen die umstrittenen Regeln eindampfen und die Abgabe neu aufstellen – kommt ihr Antrag durch?

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.