Wie Geflüchtete aus der Ukraine im Hotel und Restaurant arbeiten können

| Politik Politik

Um den Flüchtenden aus der Ukraine unbürokratisch einen sicheren Aufenthaltsstatus und die Möglichkeit einer Arbeitserlaubnis zu geben, ist auf europäischer Ebene die „Massenzustrom-Richtlinie“ in Kraft gesetzt worden. Was das im Detail bedeutet, hat der Dehoga Bayern zusammengefasst:

Aus der Ukraine Geflüchtete sind nach der visumfreien Einreise vorübergehend bis maximal 90 Tage und spätestens bis 24. Mai 2022 von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Sie haben eine rechtmäßige Einreise und einen vorübergehend rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik durch Rechtsverordnung. Die Richtlinie bestimmt soziale Mindeststandards, den Aufenthaltsstatus und die Möglichkeit einer Arbeitserlaubnis.

Wer allerdings in Deutschland arbeiten will, der benötigt zwingend vor Arbeitsbeginn einen Aufenthaltstitel mit integrierter Arbeitserlaubnis. Dies erfolgt bei der örtlichen Ausländerbehörde am Wohnort, wo Unternehmer umgehend einen Termin für eine unbürokratische Erteilung der Arbeitsmarkterlaubnis für ihre zukünftigen ukrainischen MitarbeiterInnen vereinbaren sollten. Eine zusätzliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht nötig.

Gastgewerbliche Unternehmen müssen daher unbedingt darauf achten, keine ukrainischen Staatsangehörigen ohne Vorlage dieser vollständigen Unterlagen zu beschäftigen.

Die Aufenthaltserlaubnis endet vorerst nach einem Jahr, kann aber auf zwei, später auch auf maximal drei Jahre verlängert werden. Die Geflüchteten können auch einen Antrag auf Asyl stellen.

Weitere Informationen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland gibt es auf den FAQ-Seiten des Bundesinnenministeriums BMI (auch in ukrainischer Sprache) und in einem Papier der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände BDA.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.