Wird Bettensteuer-Verbot Fall für Bundesverfassungsgericht?

| Politik Politik

Nach der gescheiterten Verfassungsklage dreier Städte zur Einführung einer Bettensteuer in Bayern prüft der Städtetag eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht. «Der Bayerische Städtetag nimmt das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Abweisung der Klage der Städte München, Bamberg und Günzburg gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer durch den Freistaat Bayern zur Kenntnis. Die Städte haben ein anderes Urteil erhofft und prüfen nun, ob eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben werden soll», sagte Städtetags-Geschäftsführer Bernd Buckenhofer in München.

2023 erließ Staatsregierung generelles Verbot für Bettensteuer

Die Einführung einer Bettensteuer in Bayerns Kommunen ist seit vielen Jahren ein Streitthema. Die Staatsregierung hatte 2023 ein generelles Verbot erlassen, welches aus Sicht der Kommunen aber unzulässig in deren Finanzhoheit eingreift. Das Gericht teilte die Bedenken aber nicht, es verweist darauf, dass die Kommunen von Bund und Freistaat derart finanziell auszustatten sind, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Auch dieser Punkt ist aber seit Jahren umstritten. Städte und Gemeinden klagen immer wieder darüber, dass sie Aufgaben übernehmen müssen, die nicht ausreichend gegenfinanziert sind.

«Schwer nachvollziehbares Vorgehen des Freistaats»

Günzburgs Oberbürgermeister Gerhard Jauernig (SPD) bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als unbefriedigendes Urteil für die städtischen Haushalte. «Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis, auch wenn sie unseren kommunalpolitischen Zielen entgegensteht.» Es wäre eine Frage der Fairness und Angemessenheit, wenn der große Zustrom von Gästen aus dem In- und Ausland einen Beitrag zur Mitfinanzierung dieser Leistungen aufbringen würde. «In einer Zeit, in der die Kommunalfinanzen bekanntermaßen am Limit sind, halte ich das generelle Verbot dieser steuerlichen Option in Bayern, die ausschließlich die Besucher betrifft, für ein kurzsichtiges und schwer nachvollziehbares Vorgehen des Freistaates.»

Lob von CSU und Hoteliers

Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber sprach dagegen von einem «wichtigen Signal für Bayerns Gäste und Betriebe». Eine Übernachtungssteuer hätte keine gezielte Verbesserung der touristischen Infrastruktur gebracht. Die Einnahmen wären in die allgemeinen Haushalte der Kommunen geflossen – ohne Garantie, dass sie dem Tourismus zugutekommen. Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) betonte, der Verfassungsgerichtshof habe dem Landesgesetzgeber «relativ breite Gestaltungsmöglichkeiten» eingeräumt und bestätigt, dass das Steuerfindungsrecht der Kommunen nicht unbegrenzt sei.

Die CSU im bayerischen Landtag äußerte sich auch positiv: «Das Urteil schafft endlich Klarheit für Gäste, Betriebe und Kommunen vom Allgäu bis in den Frankenwald. Eine Übernachtungssteuer hätte am Ende nur zu höheren Preisen geführt, ohne die touristische Infrastruktur spürbar zu stärken», sagte Fraktionschef Klaus Holetschek. Lob kam auch vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern: «Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt», sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. 

Negative Folgen der Bettensteuer für Tourismus sind umstritten

Ob eine Bettensteuer wirklich nachteilige Konsequenzen für den Tourismus hat, ist umstritten. In mehreren anderen Bundesländern ist die Extrasteuer für Touristen erlaubt, auch im Ausland wird sie vielerorts schon lange erhoben.

Nach Schätzung der Stadtkämmerei Münchens hätte die Bettensteuer der Landeshauptstadt bis zu 100 Millionen Euro Zusatzeinnahmen bringen können, auch andere viel besuchte Städte hofften auf die Abgabe. Die Stadtverwaltung Günzburg schätzte die aus einer Übernachtungssteuer resultierenden Einnahmen auf einen jährlich siebenstelligen Betrag. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.