Wirtschaftsinstitut IW mit Plan für den Corona-Exit / Restaurants könnten bald unter Auflagen wieder öffnen

| Politik Politik

Immer lauter werden die Diskussionen um eine Ausstiegsstrategie aus den Corona-Maßnahmen. Die Bundesregierung will sich in der kommenden Woche erstmals konkret mit dem Thema beschäftigen. Das Wirtschaftsinstitut IW hat ein 12-Punkte-Papier veröffentlicht, wie nach IW-Ansicht der Ausstieg aus den Coronamaßnahmen schrittweise denkbar wäre. Während zum Thema Hotellerie keine konkreten Aussagen getroffen werden, werden die Restaurants in Schritt 5 explizit benannt. Nach den ersten vier Schritten (1. Tests und medizinische Behandlungskapazitäten aufbauen. 2. Schulen und Kindergärten öffnen. 3. Verkehrskapazitäten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs erhöhen 4. Öffentliche Verwaltung öffnen) sollte man danach als fünftes „Handel und Dienstleistungen wieder zulassen“. Konkret heißt es dazu:

"Sobald wie möglich sollten Geschäfte wieder geöffnet und derzeit untersagte Dienstleistungen wieder erlaubt werden. Die unterschiedliche Vorgehensweise in den Bundesländern spricht dafür, dass nicht so viele Läden geschlossen sein müssen, wie dies derzeit in einigen Regionen der Fall ist. Für Restaurants sind klare Vorgaben zu machen, beispielsweise zum Abstand zwischen den Tischen. Dann spricht nichts dagegen, sie wieder zu öffnen. Jene Bereiche, bei denen dagegen von längerfristigen Beschränkungen oder Verboten auszugehen ist, brauchen eine klare Perspektive. Zudem muss in diesen Fällen über massive Unterstützungsleistungen nachgedacht werden. Sollten zum Beispiel Großveranstaltungen noch über viele Monate untersagt bleiben, würde dies sonst zu einer Konkurswelle führen."

Die Kosten des Lockdowns belaufen sich nach Berechnungen des IW auf mindestens fünf Prozent der Wirtschaftsleistung – vorausgesetzt, dass die Produktionseinschränkungen nur bis Ende April andauern und die Belastungen infolge gestörter Lieferketten spätestens zwei Monate danach beseitigt sind. Ansonsten würden die Kosten weiter deutlich ansteigen. Bei einem Lockdown bis Ende Juni würden sie sich schon auf zehn Prozent der Wirtschaftsleistung belaufen. Zudem, so heißt es in dem Papier „drohen Massenarbeitslosigkeit, nachhaltige Lohn- und Gehaltskürzungen sowie ein sprunghafter Anstieg der Privatinsolvenzen und der Unternehmenspleiten. Die daraus resultierende langandauernde Talsohle kann den Bankensektor destabilisieren und eine neue Staatsschuldenkrise heraufbeschwören. Deshalb setzt das IW darauf, dass die Politik den Lockdown zeitnah sukzessive aufhebt – und dabei nicht den Fehler begeht, Wirtschaft und Gesundheit gegenüberzustellen. Vielmehr gilt es, jeden Schritt mit Augenmaß zu planen und zu gehen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach dem Bundestag am Vortag hat am Freitag auch der Bundesrat die Energiepreisbremsen gebilligt. Mit den Preisbremsen für Strom und Gas sollen die Folgen der stark gestiegenen Preise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Der DEHOGA begrüßt die Beschlüsse, hält aber die Benachteiligung vom RLM-Kunden für inakzeptabel.

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen künftig regelmäßig Daten zum Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen veröffentlichen. Das sieht eine Einigung von Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments vor.

Mit milliardenschweren Entlastungen sollen die Folgen der rasant gestiegenen Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie eine Härtefallregelung für Nutzer anderer Heizmittel. Die Neuerungen sollen am Freitag auch den Bundesrat passieren.

Trotz Fachkräftemangels und vieler Frührentner hält Arbeitsminister Hubertus Heil nichts davon, die Altersgrenze bei der Rente noch weiter nach oben zu setzen. Das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren ab 2031 sei im internationalen Vergleich schon sehr hoch.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im kommenden Jahr zeitnah die Reform des Arbeitszeitgesetzes vorlegen. Veränderte tägliche Höchstarbeitszeiten lehnte Heil bislang ab. Der DEHOGA fordert, die Woche statt des Tages als Grundlage für die gesetzliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz festzulegen.

Der Bundesrechnungshof sieht dringenden Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer und empfiehlt, den "Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten". Weitere Vergünstigungen sollten vermieden und bestehende konsequent gestrichen werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden, die Umsatzsteuer-Neuregelung für Nicht-EU-Reiseveranstalter nicht wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Der Hotelverband reagierte mit "großer Zufriedenheit".

Während die bayerische Staatsregierung die geplante Bettensteuer in München gekippt hat und der Wirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls das Aus dieser Abgabe plant, hält die Stadtverwaltung Hannover an der Einführung fest.

In der letzten Woche hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Entscheidungsgründe seines jüngsten Beschlusses zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Auch wenn gastgewerbliche Betriebe nur in überschaubarem Umfang von der Entscheidung betroffen sind, hat der Beschluss Auswirkungen.

Der Bundestag hat gegen Kritik der Arbeitgeber ein Gesetz verabschiedet, mit dem die europäische Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben umgesetzt wird. Damit treten vor allem für kleine Unternehmen neue Pflichten in Kraft.