Wirtschaftsinstitut IW mit Plan für den Corona-Exit / Restaurants könnten bald unter Auflagen wieder öffnen

| Politik Politik

Immer lauter werden die Diskussionen um eine Ausstiegsstrategie aus den Corona-Maßnahmen. Die Bundesregierung will sich in der kommenden Woche erstmals konkret mit dem Thema beschäftigen. Das Wirtschaftsinstitut IW hat ein 12-Punkte-Papier veröffentlicht, wie nach IW-Ansicht der Ausstieg aus den Coronamaßnahmen schrittweise denkbar wäre. Während zum Thema Hotellerie keine konkreten Aussagen getroffen werden, werden die Restaurants in Schritt 5 explizit benannt. Nach den ersten vier Schritten (1. Tests und medizinische Behandlungskapazitäten aufbauen. 2. Schulen und Kindergärten öffnen. 3. Verkehrskapazitäten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs erhöhen 4. Öffentliche Verwaltung öffnen) sollte man danach als fünftes „Handel und Dienstleistungen wieder zulassen“. Konkret heißt es dazu:

"Sobald wie möglich sollten Geschäfte wieder geöffnet und derzeit untersagte Dienstleistungen wieder erlaubt werden. Die unterschiedliche Vorgehensweise in den Bundesländern spricht dafür, dass nicht so viele Läden geschlossen sein müssen, wie dies derzeit in einigen Regionen der Fall ist. Für Restaurants sind klare Vorgaben zu machen, beispielsweise zum Abstand zwischen den Tischen. Dann spricht nichts dagegen, sie wieder zu öffnen. Jene Bereiche, bei denen dagegen von längerfristigen Beschränkungen oder Verboten auszugehen ist, brauchen eine klare Perspektive. Zudem muss in diesen Fällen über massive Unterstützungsleistungen nachgedacht werden. Sollten zum Beispiel Großveranstaltungen noch über viele Monate untersagt bleiben, würde dies sonst zu einer Konkurswelle führen."

Die Kosten des Lockdowns belaufen sich nach Berechnungen des IW auf mindestens fünf Prozent der Wirtschaftsleistung – vorausgesetzt, dass die Produktionseinschränkungen nur bis Ende April andauern und die Belastungen infolge gestörter Lieferketten spätestens zwei Monate danach beseitigt sind. Ansonsten würden die Kosten weiter deutlich ansteigen. Bei einem Lockdown bis Ende Juni würden sie sich schon auf zehn Prozent der Wirtschaftsleistung belaufen. Zudem, so heißt es in dem Papier „drohen Massenarbeitslosigkeit, nachhaltige Lohn- und Gehaltskürzungen sowie ein sprunghafter Anstieg der Privatinsolvenzen und der Unternehmenspleiten. Die daraus resultierende langandauernde Talsohle kann den Bankensektor destabilisieren und eine neue Staatsschuldenkrise heraufbeschwören. Deshalb setzt das IW darauf, dass die Politik den Lockdown zeitnah sukzessive aufhebt – und dabei nicht den Fehler begeht, Wirtschaft und Gesundheit gegenüberzustellen. Vielmehr gilt es, jeden Schritt mit Augenmaß zu planen und zu gehen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung strebt eine Erhöhung der Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland an. Dagegen gibt es laut einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung jedoch Vorbehalte.

Das Berliner Zweckentfremdungsgesetz zeigt nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Anfang 2024 deutliche Wirkung: Über 8.100 Ferienwohnungen konnten wieder der regulären Wohnraumnutzung zugeführt werden. Jetzt fordert der Hauptstadt-DEHOGA mehr Tempo von der Politik.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen, in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit oder in Gaststätten, Bier und Wein trinken. Noch - denn die Gesundheitsminister der Länder wollen dem ein Ende setzen.

Mecklenburg-Vorpommern fordert ein gesetzliches Verbot des sogenannten «begleiteten Trinkens ab 14 Jahren». Bisher dürfen Jugendliche in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt trinken.

Beim Kauf von Koteletts soll bald auch ein amtliches Siegel über die Zustände in Schweineställen informieren. Der Start in den Kühltheken verzögert sich jetzt aber etwas - und dann? Was gilt für die Gastronomie?

In wenigen Wochen befindet eine Kommission über die Erhöhung der Lohnuntergrenze. Eine Zahl spielte im Wahlkampf eine große Rolle - und sie findet offenbar breiten Rückhalt.

Einen Termin beim Arzt oder im Restaurant reservieren - und dann ohne Absage verstreichen lassen. Das kostet inzwischen oft. Niedersachsen will mehr Klarheit bei dem Thema.

Entlastung auf bayerischer Ebene: Zum 1. Juni tritt eine Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses in Kraft. Damit setzt das Bayerische Tourismusministerium einen weiteren Schritt zum Bürokratieabbau um. Worum es genau geht, bei Tageskarte.

Es ist eine Premiere: Zum ersten Mal tagt der Koalitionsausschuss mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Auf der Agenda: Neben einer ganzen Reihe von Vorhaben, wurde auch die geplante Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie zum 1.1.2026 bekräftigt.

Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Südtirol diskutierten aktuelle Herausforderungen und Strategien für die Zukunft des Hotel- und Gastgewerbes.